Übergangszahlung: 36 Monate statt zwanzig Jahre
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Die Übergangszahlung ist das Instrument, das nach dem Kabinettsentwurf zum EEG 2027 an die Stelle der festen Einspeisevergütung treten soll: befristet auf 36 Monate, der Höhe nach ein Cent unter dem anzulegenden Wert. Sie ist ein Entwurf, kein geltendes Recht.
Höhe und Dauer
Nach dem Entwurf berechnet sie sich aus dem für die Anlage geltenden anzulegenden Wert abzüglich eines Cent je Kilowattstunde. Für 2027 wird ein Ausgangswert von 5,20 Cent genannt. Gezahlt werden soll sie höchstens 36 Monate ab Inbetriebnahme.
Die Staffelung nach Anlagengröße ist das eigentliche Auslaufmodell: Nach den vorliegenden Darstellungen soll die Übergangszahlung 2027 Anlagen unter 50 kW offenstehen, 2028 unter 25 kW und 2029 unter 7 kW. Ob sie danach ab 2030 oder ab 2031 vollständig entfällt, geben die Quellen unterschiedlich wieder. Wir nennen deshalb keine feste Endjahreszahl.
Was sie nicht ist
Keine Einspeisevergütung im bisherigen Sinn. Die feste Vergütung galt zwanzig Jahre und war der Kern der Kalkulation. Die Übergangszahlung ist ein Instrument für drei Jahre, danach folgt die Direktvermarktung oder die unentgeltliche Abnahme.
Häufige Fragen
Gilt sie auch für Balkonkraftwerke?
Nach dem Entwurf nicht. Steckersolargeräte sind von der Übergangszahlung ausgenommen.
Betrifft sie meine bestehende Anlage?
Nein. Bestandsanlagen und Anlagen, die bis Ende 2026 ans Netz gehen, sollen ihren bisherigen Anspruch über zwanzig Jahre behalten.
Ist das schon beschlossen?
Nein. Der Kabinettsentwurf stammt vom 29. Juli 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch entscheiden, und es sind Änderungen möglich.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Direktvermarktung: was danach kommt
- Einspeisevergütung: das bisherige System
- Degression: warum Sätze sinken
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Gleiss Lutz | § 53 Abs. 1 EEG 2027-E, Analyse | 29.07.2026 | 30.08.2026 |
| solaranlage-ratgeber.de | Übersicht zum Kabinettsentwurf | Juli 2026 | 30.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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