MaStR-Nummer: die Kennung Ihrer Anlage im Register
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Die MaStR-Nummer ist die Registrierungsnummer, die das Marktstammdatenregister jeder Einheit vergibt. Sie identifiziert Ihre Photovoltaikanlage eindeutig und wird für den Einspeisevertrag, spätere Änderungsmeldungen und jede Kommunikation mit dem Netzbetreiber gebraucht.
Wie sieht die Nummer aus?
Das Register vergibt je Objekttyp eigene Nummernkreise: Einheiten, Lokationen, Anlagenbetreiber und EEG-Anlagen haben jeweils eine eigene Kennung. Für Ihre Photovoltaikanlage ist die Einheitennummer die relevante – sie beginnt mit einem festen Buchstabenkürzel und einer laufenden Ziffernfolge.
Wozu die Nummer gebraucht wird: für den Einspeisevertrag mit dem Netzbetreiber, für jede Änderungsmeldung im Register, bei einem Betreiberwechsel und beim Nachrüsten eines Speichers, der als eigene Einheit eine eigene Nummer erhält. Ohne die Nummer beginnt jede Recherche im Register von vorn.
Wo sollte man sie aufbewahren?
Zusammen mit dem Inbetriebnahmeprotokoll und dem Einspeisevertrag. Diese drei Unterlagen decken alle Nachweise ab, die im laufenden Betrieb üblicherweise verlangt werden. Wer die Registrierung vom Installationsbetrieb erledigen lässt, sollte sich die Nummer nach Abschluss aushändigen lassen.
Häufige Fragen
Wo finde ich meine MaStR-Nummer wieder?
Im eigenen Benutzerkonto auf marktstammdatenregister.de und in der Registrierungsbestätigung. Auch der Netzbetreiber führt sie in seinen Unterlagen.
Hat der Speicher eine eigene Nummer?
Ja. Das Register führt Batteriespeicher als eigene Einheit, entsprechend erhalten sie eine eigene Registrierungsnummer.
Ändert sich die Nummer bei einem Betreiberwechsel?
Die Einheit bleibt dieselbe und behält ihre Nummer. Was sich ändert, ist die Zuordnung zum Anlagenbetreiber – das ist eine Änderungsmeldung, keine Neuregistrierung.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- PV-Anlage anmelden: die Nummer am Ende der Registrierung
- Marktstammdatenregister: das amtliche Register
- Inbetriebnahme: das Datum im Registereintrag
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesnetzagentur | Marktstammdatenregister | 27.08.2026 | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 5 Abs. 5 MaStRV | geltende Fassung | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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