Nullsteuersatz: keine Umsatzsteuer auf die PV-Anlage
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG bedeutet, dass auf Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer anfällt. Er gilt seit dem 1. Januar 2023 unbefristet für Anlagen auf oder an Wohngebäuden und erfasst bis 30 kWp Bruttoleistung auch den Speicher.
Was bedeutet das praktisch?
Für Privathaushalte fallen Nettopreis und Endpreis zusammen. Ein Angebot über 12.000 Euro netto ist auch der Betrag, den Sie zahlen. Das erleichtert den Vergleich, verlangt aber Aufmerksamkeit bei Nebenleistungen: Arbeiten am Zählerschrank oder an der Hauselektrik können mit dem regulären Steuersatz abgerechnet werden.
Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 UStG, in Kraft seit 1. Januar 2023, unbefristet. Erfasst sind Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder an Wohngebäuden, öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden. Bis 30 kWp installierter Bruttoleistung gilt die Begünstigung ohne weitere Prüfung. Batteriespeicher sind erfasst, sofern sie Strom aus einer begünstigten Anlage speichern.
Was der Nullsteuersatz nicht ist
Er ist keine Steuerbefreiung im Sinne der Einkommensteuer. Diese regelt § 3 Nr. 72 EStG getrennt. Und er ist keine Förderung: Es fließt kein Geld, es entfällt lediglich die Umsatzsteuer.
Häufige Fragen
Gilt der Nullsteuersatz auch bei einer Nachrüstung?
Für einen Speicher, der Strom aus einer begünstigten Anlage speichert, greift er grundsätzlich. Ob das auch bei einer reinen Speicherinstallation ohne Arbeiten an der Anlage gilt, wird in den verfügbaren Darstellungen unterschiedlich beantwortet. Klären Sie es vor Auftragserteilung mit dem Betrieb und im Zweifel mit dem Finanzamt.
Muss ich bei 30 kWp aufpassen?
Maßgeblich ist die Bruttoleistung, also die Summe der Modulleistungen. Wer nach Wechselrichterleistung plant, kann die Grenze unbeabsichtigt überschreiten.
Bekomme ich Umsatzsteuer zurück, wenn sie berechnet wurde?
Eine zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ist eine Frage zwischen Ihnen und dem Rechnungssteller. Sprechen Sie den Betrieb an; sonne-24.de erteilt keine Steuerberatung.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- PV-Anlage Kosten: netto und brutto fallen zusammen
- Bruttoleistung: die maßgebliche Größe für die 30-kWp-Grenze
- Speicher nachrüsten: die offene Steuerfrage
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 12 Abs. 3 UStG | geltende Fassung | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Finanzen | Schreiben zur Anwendung des Nullsteuersatzes | 12.06.2023 | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 3 Nr. 72 EStG | geltende Fassung | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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