Nullsteuersatz: keine Umsatzsteuer auf die PV-Anlage

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG bedeutet, dass auf Lieferung und Installation einer Photovoltaikanlage keine Umsatzsteuer anfällt. Er gilt seit dem 1. Januar 2023 unbefristet für Anlagen auf oder an Wohngebäuden und erfasst bis 30 kWp Bruttoleistung auch den Speicher.

Was bedeutet das praktisch?

Für Privathaushalte fallen Nettopreis und Endpreis zusammen. Ein Angebot über 12.000 Euro netto ist auch der Betrag, den Sie zahlen. Das erleichtert den Vergleich, verlangt aber Aufmerksamkeit bei Nebenleistungen: Arbeiten am Zählerschrank oder an der Hauselektrik können mit dem regulären Steuersatz abgerechnet werden.

Beleg

Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 3 UStG, in Kraft seit 1. Januar 2023, unbefristet. Erfasst sind Lieferung und Installation von Photovoltaikanlagen auf oder an Wohngebäuden, öffentlichen und dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden. Bis 30 kWp installierter Bruttoleistung gilt die Begünstigung ohne weitere Prüfung. Batteriespeicher sind erfasst, sofern sie Strom aus einer begünstigten Anlage speichern.

Was der Nullsteuersatz nicht ist

Er ist keine Steuerbefreiung im Sinne der Einkommensteuer. Diese regelt § 3 Nr. 72 EStG getrennt. Und er ist keine Förderung: Es fließt kein Geld, es entfällt lediglich die Umsatzsteuer.

Häufige Fragen

Gilt der Nullsteuersatz auch bei einer Nachrüstung?

Für einen Speicher, der Strom aus einer begünstigten Anlage speichert, greift er grundsätzlich. Ob das auch bei einer reinen Speicherinstallation ohne Arbeiten an der Anlage gilt, wird in den verfügbaren Darstellungen unterschiedlich beantwortet. Klären Sie es vor Auftragserteilung mit dem Betrieb und im Zweifel mit dem Finanzamt.

Muss ich bei 30 kWp aufpassen?

Maßgeblich ist die Bruttoleistung, also die Summe der Modulleistungen. Wer nach Wechselrichterleistung plant, kann die Grenze unbeabsichtigt überschreiten.

Bekomme ich Umsatzsteuer zurück, wenn sie berechnet wurde?

Eine zu Unrecht ausgewiesene Umsatzsteuer ist eine Frage zwischen Ihnen und dem Rechnungssteller. Sprechen Sie den Betrieb an; sonne-24.de erteilt keine Steuerberatung.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz § 12 Abs. 3 UStG geltende Fassung 27.08.2026
Bundesministerium der Finanzen Schreiben zur Anwendung des Nullsteuersatzes 12.06.2023 27.08.2026
Bundesministerium der Justiz § 3 Nr. 72 EStG geltende Fassung 27.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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