Degression: warum neue Anlagen weniger bekommen

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Degression bezeichnet die planmäßige Absenkung der Einspeisevergütung für neue Anlagen. Wer heute in Betrieb geht, bekommt einen niedrigeren Satz als jemand, der vor einem Jahr angeschlossen hat – wobei der einmal festgelegte Satz für die gesamte Vergütungsdauer gleich bleibt.

Wen sie betrifft

Nur Anlagen, die neu in Betrieb gehen. Für eine bestehende Anlage ändert sich nichts: Ihr Satz wurde bei der Inbetriebnahme festgelegt und gilt zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Die Degression ist also kein schleichender Verlust, sondern eine Frage des Zeitpunkts.

Beleg

Was das für die Entscheidung bedeutet: Wer wartet, bekommt tendenziell einen niedrigeren Satz. Wer sich hetzen lässt, riskiert dagegen ein schlechtes Angebot oder einen übersehenen Mangel am Dach. Der Unterschied von einem halben Jahr Degression fällt gegenüber einem falsch geplanten Dach kaum ins Gewicht – Zeitdruck im Verkaufsgespräch ist deshalb selten sachlich begründet. Ähnlich hilfreich ist auch in diesem Beitrag für den Überblick beim Kauf und Gebrauch eines Kinderwagens.

Warum die Sätze so stark gefallen sind

Weil die Anlagenpreise gefallen sind. Die Vergütung sollte eine angemessene Rendite ermöglichen, nicht einen festen Betrag garantieren. Mit sinkenden Modulpreisen sank auch der Satz – von zweistelligen Cent-Beträgen in den Anfangsjahren auf die heutigen einstelligen Werte bei Teileinspeisung.

Häufige Fragen

Sinkt meine Vergütung mit der Zeit?

Nein. Ihr Satz bleibt über die Vergütungsdauer konstant. Die Degression betrifft nur Anlagen, die später in Betrieb gehen.

Wie oft wird abgesenkt?

Die Sätze werden regelmäßig fortgeschrieben und von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme.

Lohnt es sich, deshalb schnell zu bauen?

Nur, wenn ohnehin alles geklärt ist. Eine überstürzt geplante Anlage kostet mehr, als ein halbes Jahr Degression ausmacht.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz EEG 2023, Vergütungssätze geltende Fassung 29.08.2026
Bundesnetzagentur Veröffentlichte Fördersätze 01.08.2026 29.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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