Balkonkraftwerk anmelden: eine Meldung genügt
Wer ein Balkonkraftwerk anmelden muss, hat es seit dem Solarpaket I nur noch mit einer Stelle zu tun: dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur. Die zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber ist entfallen. Die Registrierung ist gebührenfrei, läuft über eine vereinfachte Eingabemaske und ist binnen eines Monats nach Inbetriebnahme fällig. Dieser Beitrag zeigt den Ablauf Schritt für Schritt und sagt, welche Angaben Sie bereithalten sollten.

Ein Steckersolargerät muss innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden. Zuständig ist allein die Bundesnetzagentur; die frühere Zusatzmeldung beim Netzbetreiber ist mit dem Solarpaket I entfallen. Seit dem 1. April 2024 gibt es eine vereinfachte Eingabemaske mit wenigen Pflichtangaben. Die Registrierung kostet nichts.
- Frist: ein Monat ab Inbetriebnahme, § 5 Abs. 5 MaStRV
- Zuständig: Bundesnetzagentur, Portal marktstammdatenregister.de
- Kosten: keine, die Registrierung ist gebührenfrei
- Vereinfachte Eingabemaske für Steckersolargeräte seit 1. April 2024
- Zusätzliche Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt seit dem Solarpaket I
- Auch Mieter sind meldepflichtig, wenn sie das Gerät betreiben
Wer muss ein Balkonkraftwerk anmelden?
Der Betreiber, also wer das Gerät tatsächlich nutzt. Das kann der Eigentümer sein oder der Mieter. Auf die Eigentümerstellung am Gebäude kommt es nicht an. Meldepflichtig ist jedes Steckersolargerät, das mit dem öffentlichen Netz verbunden ist, unabhängig von der Leistung.
Rechtsgrundlage: § 5 Abs. 5 Marktstammdatenregisterverordnung. Frist: ein Monat ab Inbetriebnahme. Als in Betrieb genommen gilt das Gerät, sobald es erstmals Strom erzeugt, der außerhalb der Anlage genutzt wird – bei einem Steckersolargerät also mit dem Einstecken.
Balkonkraftwerk anmelden: der Ablauf Schritt für Schritt
Anmeldung in vier Schritten
- Benutzerkonto anlegen. Auf marktstammdatenregister.de mit E-Mail-Adresse registrieren.
- Als Betreiber erfassen. Name, Anschrift und Kontaktdaten eintragen.
- Vereinfachte Eingabemaske wählen. Sie fragt nur die für Steckersolargeräte nötigen Angaben ab.
- Angaben eintragen und absenden. Standort, Leistung der Module, Inbetriebnahmedatum. Anschließend wird die Registrierungsnummer vergeben.
Rechnen Sie mit wenigen Minuten. Halten Sie das Datenblatt bereit – gefragt sind die Modulleistung und die Leistung des Wechselrichters.
Welche Angaben verlangt die Eingabemaske?
Die vereinfachte Maske ist kurz, aber sie fragt Werte ab, die man nicht auswendig weiß. Legen Sie das Datenblatt des Geräts daneben: gefragt sind die Bruttoleistung der Module in Kilowatt-Peak, die Leistung des Wechselrichters in Kilowatt, der Standort und das Inbetriebnahmedatum.
Bezugsgrößen: Die Modulleistung ist die Summe der Nennleistungen aller Module, die Wechselrichterleistung steht getrennt im Datenblatt. Beide Werte werden im Register getrennt geführt und dürfen nicht vertauscht werden. Das Inbetriebnahmedatum ist der Tag, an dem das Gerät erstmals Strom erzeugt hat, der außerhalb der Anlage genutzt wurde.
Wer mehrere Geräte betreibt, meldet jedes einzeln. Zwei Steckersolargeräte an derselben Wohnung sind zwei Einheiten mit zwei Registrierungsnummern.
Muss ich es zusätzlich beim Netzbetreiber melden?
Nein, nicht mehr. Vor dem Solarpaket I war eine zweite Meldung beim Netzbetreiber erforderlich. Diese Pflicht ist entfallen; der Netzbetreiber wird über das Register informiert. Für fest installierte Dachanlagen bleibt der Netzanschlussvorgang dagegen bestehen.
Was passiert, wenn ich das Balkonkraftwerk anmelden vergesse?
Die Registrierung lässt sich jederzeit nachholen, die Pflicht erlischt nicht. Anders als bei Dachanlagen hängt bei einem Steckersolargerät in der Regel keine Vergütung daran, sodass die praktische Folge geringer ausfällt. Nachholen sollten Sie es trotzdem – die Registrierungspflicht besteht unabhängig davon, ob eingespeist wird.
[UNGEPRÜFT – Primärquelle prüfen] Zur Höhe möglicher Sanktionen bei verspäteter Registrierung machen die verfügbaren Darstellungen unterschiedliche Angaben. Wir nennen hier bewusst keine Zahl, solange der Wert nicht direkt aus der Verordnung und einer Veröffentlichung der Bundesnetzagentur belegt ist.
Was gilt für Mieter und Eigentümergemeinschaften?
Die Meldepflicht trifft den Betreiber, also die Person, die das Gerät nutzt. Mieter sind damit selbst in der Pflicht, nicht der Vermieter. Davon zu trennen ist die Frage der Anbringung: Wer an Balkonbrüstung oder Fassade montiert, verändert gemeinschaftliche Bauteile und braucht dafür in der Regel eine Zustimmung.
Beides sollte man nicht verwechseln. Eine Zustimmung des Vermieters ersetzt die Registrierung nicht, und die Registrierung ersetzt die Zustimmung nicht.
Zwei getrennte Ebenen: Die Registrierungspflicht folgt aus § 5 Abs. 5 MaStRV und trifft den Betreiber. Die Zulässigkeit der Anbringung richtet sich nach Miet- beziehungsweise Wohnungseigentumsrecht und wird nicht von der Bundesnetzagentur geprüft.
Balkonkraftwerk anmelden oder Dachanlage: was ist der Unterschied?
| Schritt | Steckersolargerät | Dachanlage |
|---|---|---|
| Netzbetreiber | entfällt | vor Inbetriebnahme erforderlich |
| Marktstammdatenregister | vereinfachte Eingabemaske | vollständiges Formular |
| Frist | ein Monat ab Inbetriebnahme | ein Monat ab Inbetriebnahme |
| Kosten | keine | keine |
| Elektrofachbetrieb | nicht zwingend | für Anschluss und Inbetriebnahme |
Häufige Fragen
Was kostet es, ein Balkonkraftwerk anmelden zu lassen?
Nein. Die Registrierung im Marktstammdatenregister ist gebührenfrei. Kostenpflichtige Dienstleister erledigen einen Vorgang, den Sie über die vereinfachte Eingabemaske in wenigen Minuten selbst abschließen.
Muss ich als Mieter das Balkonkraftwerk anmelden?
Ja. Meldepflichtig ist der Betreiber, nicht der Eigentümer des Gebäudes. Für die Anbringung an Balkon oder Fassade brauchen Sie zusätzlich die Zustimmung von Vermieter oder Eigentümergemeinschaft.
Welche Angaben brauche ich für die Anmeldung?
Standort, Modulleistung, Wechselrichterleistung und das Inbetriebnahmedatum. Alle Werte stehen im Datenblatt beziehungsweise auf dem Typenschild.
Bekomme ich für ein Balkonkraftwerk eine Einspeisevergütung?
Der wirtschaftliche Nutzen liegt im vermiedenen Netzbezug, nicht in der Vergütung. Wer eine Vergütung beziehen möchte, braucht eine entsprechende vertragliche Regelung mit dem Netzbetreiber.
Was ändert sich, wenn ich umziehe?
Der Standort ändert sich und damit ein Registereintrag. Änderungen sind ebenfalls binnen eines Monats zu melden. Das Gerät bleibt dieselbe Einheit, es wird nicht neu registriert.
Gilt die Meldepflicht auch ohne Einspeisung?
Ja. Maßgeblich ist die Verbindung mit dem öffentlichen Netz, nicht die tatsächliche Einspeisung.
Weiterführende Beiträge
- Steckersolargerät: was ein Balkonkraftwerk ausmacht
- Solarpaket I: was sich für Betreiber geändert hat
- PV-Anlage anmelden: die drei Meldewege bei Dachanlagen
- Übersicht: alle Meldepflichten rund um Photovoltaik
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesnetzagentur | Marktstammdatenregister, vereinfachte Eingabemaske | 01.04.2024 | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 5 Abs. 5 MaStRV | geltende Fassung | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | EEG in der geltenden Fassung (Solarpaket I) | geltende Fassung | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
Profil: LinkedIn · Kontakt: team@sonne-24.de