Wohnungseigentümergemeinschaft: wer über das Dach entscheidet

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft, kurz WEG, ist die Gemeinschaft aller Eigentümer eines Gebäudes mit Eigentumswohnungen. Sie entscheidet über das Gemeinschaftseigentum – und dazu gehören Dach, Fassade und Außenwände, also alles, worauf man eine Anlage montieren würde.

Wer worüber entscheidet

Sonder- und Gemeinschaftseigentum
Bereich Zuständig
Innenräume der Wohnung der einzelne Eigentümer
Balkonbrüstung, Außenwand, Dach die Gemeinschaft
Anlage auf dem Dach Beschluss der Gemeinschaft
Steckersolargerät am Balkon Beschluss, aber mit erleichterten Voraussetzungen
Beleg

Die Erleichterung, die seit einiger Zeit gilt: Der Gesetzgeber hat Steckersolargeräte in den Katalog der baulichen Veränderungen aufgenommen, auf die ein einzelner Eigentümer einen Anspruch hat. Die Gemeinschaft entscheidet dann nicht mehr über das Ob, sondern nur noch über das Wie – also über die Art der Ausführung.

Wie ein Beschluss zustande kommt

Über die Eigentümerversammlung, auf Antrag mit Tagesordnungspunkt. Die Verwaltung nimmt den Antrag auf; die erforderliche Mehrheit hängt an der Art der Maßnahme und an der Gemeinschaftsordnung.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Balkonkraftwerk einen Beschluss?

Ja, aber die Gemeinschaft kann es nicht mehr grundsätzlich ablehnen. Sie entscheidet über die Ausführung.

Und für eine Dachanlage?

Dort entscheidet die Gemeinschaft über Ob und Wie. Ein Anspruch des Einzelnen besteht nicht.

Wer stellt den Antrag?

Jeder Eigentümer kann einen Tagesordnungspunkt anmelden. Mit Zahlen und einem Angebot ist die Chance deutlich besser.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Wohnungseigentumsgesetz geltende Fassung 01.09.2026
Bundesministerium der Justiz § 20 WEG, bauliche Veränderungen geltende Fassung 01.09.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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