Vertragsstrafe: Termintreue mit Preisschild

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Eine Vertragsstrafe ist ein im Voraus vereinbarter Betrag, den der Auftragnehmer bei Überschreitung eines Termins schuldet. Sie erspart den Nachweis eines konkreten Schadens – und ist bei kleineren Bauvorhaben unüblich, aber verhandelbar.

Was sie leistet

Sie macht Termintreue bezifferbar. Ohne sie müssten Sie im Verzugsfall einen Schaden nachweisen, und bei einer privaten Photovoltaikanlage ist der schwer zu beziffern – entgangener Solarstrom über einige Wochen ist ein kleiner Betrag.

Beleg

Warum Betriebe zögern: Eine Vertragsstrafe verlagert das Risiko von Lieferengpässen und Netzbetreiberfristen auf den Betrieb, obwohl er beides nicht steuert. Wer sie dennoch vereinbaren will, sollte sie an Termine knüpfen, die der Betrieb beeinflussen kann – etwa den Montagebeginn, nicht die Inbetriebsetzung durch den Netzbetreiber.

Wo Grenzen liegen

Eine unangemessen hohe Vertragsstrafe kann unwirksam sein, ebenso eine in vorformulierten Bedingungen zulasten des Verbrauchers. Die Ausgestaltung gehört deshalb in eine individuelle Vereinbarung.

Häufige Fragen

Ist eine Vertragsstrafe üblich?

Bei privaten Photovoltaikanlagen nicht. Bei größeren Vorhaben ist sie verbreiteter.

Was wäre eine sinnvolle Alternative?

Eine Zahlungsstaffel, die einen Teil an die Fertigstellung koppelt. Sie wirkt ähnlich und ist leichter zu vereinbaren.

Kann ich sie nachträglich vereinbaren?

Nur einvernehmlich. Nach Vertragsschluss hat der Betrieb wenig Anlass zuzustimmen.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch, Vertragsstrafe geltende Fassung 31.08.2026
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch, Allgemeine Geschäftsbedingungen geltende Fassung 31.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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