BEG: Sanierung ja, Photovoltaik nein
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude, kurz BEG, ist das zentrale Förderprogramm des Bundes für die energetische Sanierung. Sie umfasst Heizungstausch, Dämmung, Fenster und Anlagentechnik – Photovoltaik gehört ausdrücklich nicht dazu.
Was gefördert wird
| Bereich | Zuständig | Grundzug |
|---|---|---|
| Heizungstausch | KfW | Zuschuss für Heizungen mit erneuerbaren Energien |
| Einzelmaßnahmen an der Hülle | BAFA | Dämmung, Fenster, Türen |
| Anlagentechnik | BAFA | Lüftung, Regelung, digitale Systeme |
| Fachplanung und Baubegleitung | BAFA | Begleitung durch Sachverständige |
| Photovoltaik | – | nicht Bestandteil der BEG |
Warum Photovoltaik ausgenommen ist: Die BEG fördert die Senkung des Energiebedarfs eines Gebäudes. Eine Photovoltaikanlage senkt den Bedarf nicht, sie deckt ihn. Für sie greifen andere Instrumente – Einspeisevergütung nach dem EEG, Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung. Wer nach «BAFA-Förderung für Photovoltaik» sucht, sucht deshalb an der falschen Stelle.
Die Grundregel
Der Antrag muss vor der Auftragsvergabe gestellt werden, und für die meisten Maßnahmen ist ein Energieeffizienz-Experte einzubinden. Beides entspricht dem, was allgemein für Förderung gilt.
Häufige Fragen
Wird Photovoltaik über die BEG gefördert?
Nein. Für Photovoltaik gelten EEG, Nullsteuersatz und Einkommensteuerbefreiung sowie gegebenenfalls kommunale Programme.
Und die Wärmepumpe?
Sie fällt unter den Heizungstausch und wird über die KfW gefördert, nicht über die BAFA.
Kann ich BEG und PV-Instrumente kombinieren?
Sie betreffen verschiedene Maßnahmen und schließen sich nicht aus. Dieselben Kosten dürfen nur nicht doppelt gefördert werden.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Photovoltaik-Förderung: die Übersicht
- Nullsteuersatz: das PV-Instrument
- Individueller Sanierungsfahrplan: der Bonus
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| BAFA | Sanierung Wohngebäude | 2026 | 31.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 12 Abs. 3 UStG, § 3 Nr. 72 EStG | geltende Fassung | 31.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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