Individueller Sanierungsfahrplan: der Bericht mit Bonus
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Der individuelle Sanierungsfahrplan, kurz iSFP, ist ein geförderter Bericht eines Energieberaters, der zeigt, wie ein Gebäude Schritt für Schritt energetisch saniert werden kann. Er ist selbst gefördert – und erhöht die Förderquote späterer Maßnahmen.
Was er kostet und was erstattet wird
Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude erstattet nach den vorliegenden Darstellungen bis zu 50 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Für Ein- und Zweifamilienhäuser wird ein Höchstbetrag von 650 Euro genannt, für Gebäude ab drei Wohneinheiten 850 Euro. Diese Sätze wurden im August 2024 abgesenkt.
Der eigentliche Hebel liegt nicht in der Erstattung, sondern danach: Liegt ein iSFP vor, erhöht sich der Fördersatz für Einzelmaßnahmen der Gebäudehülle nach den vorliegenden Angaben von 15 auf 20 Prozent. Bei einer Sanierung im fünfstelligen Bereich übersteigt dieser Bonus die Kosten des Berichts deutlich. Für Photovoltaik gilt das allerdings nicht – sie ist nicht Teil der BEG.
Was er nicht leistet
Er ist kein Angebot und keine Ausführungsplanung. Er beschreibt Maßnahmen, Reihenfolge und Größenordnungen. Die Umsetzung ist ein eigener Schritt mit eigenen Angeboten.
Häufige Fragen
Bringt der iSFP etwas für meine Photovoltaikanlage?
Für die Förderung nicht, weil Photovoltaik nicht unter die BEG fällt. Für die Planung kann er trotzdem nützlich sein, wenn ohnehin saniert wird.
Wer darf ihn erstellen?
Ein Energieberater aus der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes.
Wie lange gilt er?
Der Bonus für Einzelmaßnahmen ist zeitlich begrenzt. Die Frist steht im Bericht und in den Förderbedingungen.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| BAFA | Energieberatung für Wohngebäude | 2026 | 31.08.2026 |
| thermondo | Darstellung der Fördersätze seit August 2024 | 2026 | 31.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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