Direktvermarktung: Solarstrom an der Börse verkaufen
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Direktvermarktung heißt, den erzeugten Strom nicht über den Netzbetreiber zu fester Vergütung abzugeben, sondern über einen Dienstleister an der Strombörse zu verkaufen. Bislang war das eine Sache für größere Anlagen. Nach dem Kabinettsentwurf zum EEG 2027 soll sie für neue Anlagen schrittweise zum Regelfall werden.
Wie sie funktioniert
Ein Direktvermarkter übernimmt den Verkauf und rechnet mit Ihnen ab. Der Erlös hängt am Börsenpreis und schwankt damit – anders als bei der festen Vergütung, die zwanzig Jahre gleich bleibt. Dafür kann er in Stunden hoher Preise über dem Festsatz liegen.
Die technische Voraussetzung, an der es derzeit hakt: Direktvermarktung setzt ein intelligentes Messsystem mit Smart-Meter-Gateway und je nach Konstellation eine Steuerbox voraus. Der Einbau erfolgt durch den Messstellenbetreiber, und der Rollout kommt seit Jahren nicht hinterher. Wer den Anspruch hat, aber kein Messsystem, steht ohne Vergütung da – die frühere Ausfallvergütung soll nach dem Entwurf ab 2027 nicht mehr greifen.
Was sie kostet
Der Direktvermarkter behält ein Entgelt ein. Wie hoch es ausfällt und ob sich das bei einer Kleinanlage rechnet, hängt vom Anbieter ab. Belastbare Vergleichswerte für Anlagen im Einfamilienhausbereich gibt es bislang kaum, weil dieser Markt gerade erst entsteht.
Häufige Fragen
Muss ich in die Direktvermarktung wechseln?
Bestehende Anlagen behalten ihren Vergütungsanspruch. Der Entwurf betrifft neue Anlagen ab 2027, und auch dort erst nach einer Übergangszeit.
Brauche ich dafür einen Smart Meter?
Ja, ein intelligentes Messsystem ist Voraussetzung. Eine moderne Messeinrichtung allein genügt nicht.
Ist der Erlös höher oder niedriger?
Er ist variabel. Über ein Jahr gemittelt liegt er in der Nähe des Marktwerts Solar, kann aber je nach Anbieter, Entgelt und Börsenlage darüber oder darunter landen.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Übergangszahlung: das befristete Zwischeninstrument
- Jahresmarktwert Solar: die Bezugsgröße
- Einspeisevergütung: das bisherige System
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Gleiss Lutz | EEG-Novelle 2027, Analyse zum Kabinettsentwurf | 29.07.2026 | 30.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | EEG 2023, Direktvermarktung | geltende Fassung | 30.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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