Bruttoleistung: die maßgebliche Leistungsangabe
Die Bruttoleistung ist die Summe der Modulleistungen einer Photovoltaikanlage, angegeben in Kilowatt-Peak. Sie ist die Bezugsgröße im Marktstammdatenregister, in Förderrichtlinien und bei Steuergrenzen — nicht die kleinere Wechselrichterleistung.
Bruttoleistung, Nettonennleistung, Wechselrichterleistung
| Angabe | Was gemeint ist | Wo sie auftaucht |
|---|---|---|
| Bruttoleistung | Summe der Modulleistungen in kWp | Register, Förderung, Steuergrenzen |
| Nettonennleistung | Leistung, die ins Netz abgegeben werden kann | Registerfeld, Netzanschluss |
| Wechselrichterleistung | Maximale Leistung des Umwandlers in kW | Datenblatt, Angebot |
Warum die Unterscheidung zählt: Die 30-kWp-Grenze für den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG und die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG beziehen sich auf die Bruttoleistung. Im Marktstammdatenregister ist bundesweit eine Bruttoleistung von 90.697 MW über 4.514.112 Anlagen erfasst, im Mittel 20,1 kWp je Anlage.
Wie ermittle ich die Bruttoleistung?
Modulleistung mal Modulanzahl. Ein Modul mit 440 Watt und 20 Stück ergeben 8.800 Watt, also 8,8 kWp. Die Modulleistung steht im Datenblatt und auf dem Typenschild auf der Rückseite. Bei gemischten Modulen werden die Einzelleistungen addiert.
Achten Sie darauf, dass ein Angebot dieselbe Größe nennt wie das Register. Wer eine Anlage nach der Wechselrichterleistung dimensioniert und die 30-kWp-Grenze knapp unterschreiten will, kann bei der Bruttoleistung unbeabsichtigt darüber liegen.
Warum ist der Wechselrichter kleiner ausgelegt?
Weil die Spitzenleistung der Module unter deutschen Bedingungen selten erreicht wird. Eine leichte Unterdimensionierung kostet über das Jahr kaum Ertrag, spart aber Anschaffungskosten. Deshalb steht im Angebot oft eine kleinere Zahl als im Register.
Häufige Fragen
Welche Zahl muss ins Register?
Die Bruttoleistung, also die Summe der Modulleistungen in kWp. Sie steht im Datenblatt und im Inbetriebnahmeprotokoll.
Zählt die Bruttoleistung für die 30-kWp-Grenze?
Ja. Sowohl der Nullsteuersatz als auch die Einkommensteuerbefreiung stellen auf die installierte Bruttoleistung ab.
Kann die Bruttoleistung sich später ändern?
Ja, etwa bei einer Erweiterung oder beim Tausch von Modulen. Solche Änderungen sind binnen eines Monats im Register nachzutragen.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- kWp: die Einheit hinter der Bruttoleistung
- Wechselrichter: warum er kleiner ausgelegt wird
- PV-Anlage anmelden: welche Leistung ins Formular gehört
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesnetzagentur | Marktstammdatenregister, Datenfelder | 27.08.2026 | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 12 Abs. 3 UStG, § 3 Nr. 72 EStG | geltende Fassung | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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