Bruttoleistung: die maßgebliche Leistungsangabe

Lesezeit: 2 Minuten · Stand: 2026-08-27

Kurz erklärt

Die Bruttoleistung ist die Summe der Modulleistungen einer Photovoltaikanlage, angegeben in Kilowatt-Peak. Sie ist die Bezugsgröße im Marktstammdatenregister, in Förderrichtlinien und bei Steuergrenzen — nicht die kleinere Wechselrichterleistung.

Bruttoleistung, Nettonennleistung, Wechselrichterleistung

Die drei Leistungsangaben im Vergleich
Angabe Was gemeint ist Wo sie auftaucht
Bruttoleistung Summe der Modulleistungen in kWp Register, Förderung, Steuergrenzen
Nettonennleistung Leistung, die ins Netz abgegeben werden kann Registerfeld, Netzanschluss
Wechselrichterleistung Maximale Leistung des Umwandlers in kW Datenblatt, Angebot
Beleg

Warum die Unterscheidung zählt: Die 30-kWp-Grenze für den Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG und die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG beziehen sich auf die Bruttoleistung. Im Marktstammdatenregister ist bundesweit eine Bruttoleistung von 90.697 MW über 4.514.112 Anlagen erfasst, im Mittel 20,1 kWp je Anlage.

Wie ermittle ich die Bruttoleistung?

Modulleistung mal Modulanzahl. Ein Modul mit 440 Watt und 20 Stück ergeben 8.800 Watt, also 8,8 kWp. Die Modulleistung steht im Datenblatt und auf dem Typenschild auf der Rückseite. Bei gemischten Modulen werden die Einzelleistungen addiert.

Achten Sie darauf, dass ein Angebot dieselbe Größe nennt wie das Register. Wer eine Anlage nach der Wechselrichterleistung dimensioniert und die 30-kWp-Grenze knapp unterschreiten will, kann bei der Bruttoleistung unbeabsichtigt darüber liegen.

Warum ist der Wechselrichter kleiner ausgelegt?

Weil die Spitzenleistung der Module unter deutschen Bedingungen selten erreicht wird. Eine leichte Unterdimensionierung kostet über das Jahr kaum Ertrag, spart aber Anschaffungskosten. Deshalb steht im Angebot oft eine kleinere Zahl als im Register.

Häufige Fragen

Welche Zahl muss ins Register?

Die Bruttoleistung, also die Summe der Modulleistungen in kWp. Sie steht im Datenblatt und im Inbetriebnahmeprotokoll.

Zählt die Bruttoleistung für die 30-kWp-Grenze?

Ja. Sowohl der Nullsteuersatz als auch die Einkommensteuerbefreiung stellen auf die installierte Bruttoleistung ab.

Kann die Bruttoleistung sich später ändern?

Ja, etwa bei einer Erweiterung oder beim Tausch von Modulen. Solche Änderungen sind binnen eines Monats im Register nachzutragen.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesnetzagentur Marktstammdatenregister, Datenfelder 27.08.2026 27.08.2026
Bundesministerium der Justiz § 12 Abs. 3 UStG, § 3 Nr. 72 EStG geltende Fassung 27.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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