Negative Strompreise: betrifft das meine PV-Anlage?
«Wenn der Strompreis negativ wird, zahle ich drauf» – diese Sorge begegnet einem seit einiger Zeit häufiger. Für die allermeisten Anlagenbetreiber ist sie unbegründet: Wer eine feste Einspeisevergütung hat, bekommt sie unabhängig vom Börsenpreis. Interessant wird die Frage trotzdem – weil der Entwurf zum EEG 2027 neue Anlagen schrittweise dorthin verschiebt, wo sie relevant ist.

Anlagen mit fester Einspeisevergütung sind von negativen Börsenpreisen nicht betroffen – der Satz steht seit der Inbetriebnahme fest. Die Regelung des EEG, die bei anhaltend negativen Preisen die Zahlung aussetzt, richtet sich an größere Anlagen in der Direktvermarktung. Wer nach dem EEG-2027-Entwurf künftig direkt vermarktet, gerät dagegen in ihren Anwendungsbereich.
- Feste Einspeisevergütung: unabhängig vom Börsenpreis
- Die EEG-Regelung zu negativen Preisen betrifft größere Anlagen in der Direktvermarktung
- Negative Preise entstehen bei viel Erzeugung und wenig Nachfrage
- Der Marktwert Solar liegt systematisch unter dem Durchschnittspreis
- Eigenverbrauch ist vom Börsenpreis vollständig unabhängig
- Der EEG-2027-Entwurf verschiebt neue Anlagen in die Direktvermarktung
Wen es betrifft und wen nicht
| Ihre Lage | Wirkung negativer Preise |
|---|---|
| Feste Einspeisevergütung, Anlage bis 100 kW | keine – der Satz steht fest |
| Direktvermarktung, größere Anlage | Vergütung kann bei anhaltend negativen Preisen entfallen |
| Ausgeförderte Anlage | wirkt über den Jahresmarktwert, der dadurch sinkt |
| Eigenverbrauch | keine – Sie ersetzen Netzstrom, nicht Börsenstrom |
Die Zeile, die für die meisten Leser gilt, ist die erste. Eine Dachanlage mit fester Vergütung bekommt den bei Inbetriebnahme festgelegten Satz für zwanzig Jahre, unabhängig davon, was an der Börse passiert. Das ist der wesentliche Unterschied zwischen fester Vergütung und Direktvermarktung – und der Grund, warum die Umstellung im EEG-2027-Entwurf mehr ist als eine Zahlenänderung.
Warum negative Preise überhaupt entstehen
Weil Strom in dem Moment verbraucht werden muss, in dem er erzeugt wird. Wenn an einem sonnigen, windigen Feiertag viel eingespeist und wenig gebraucht wird, muss der Markt einen Ausgleich finden. Manche Kraftwerke lassen sich nicht schnell abregeln, und Erzeuger mit Vergütungsanspruch speisen weiter ein – dann rutscht der Preis ins Negative.
Das ist kein Systemfehler, sondern ein Preissignal: Es sagt, dass gerade zu viel Strom im Netz ist. Mit wachsendem Anteil wetterabhängiger Erzeugung treten solche Stunden häufiger auf.
Der Effekt, der alle betrifft
Auch ohne negative Preise wirkt der Markt auf den Wert von Solarstrom. Solaranlagen erzeugen gleichzeitig – wenn die Sonne scheint, speisen alle ein, und der Börsenstrompreis ist dann niedrig. Deshalb liegt der Marktwert Solar systematisch unter dem Durchschnittspreis, und er sinkt mit dem Ausbau tendenziell weiter.
Für Anlagen mit fester Vergütung ist das ohne Bedeutung. Für ausgeförderte Anlagen ist es die Rechengrundlage: Ihre Anschlussvergütung leitet sich aus dem Jahresmarktwert Solar ab.
Was der EEG-2027-Entwurf ändern würde
Er verschiebt neue Anlagen nach einer Übergangszeit in die Direktvermarktung. Damit würden sie in den Bereich rücken, in dem Börsenpreise und die Regelung zu negativen Preisen unmittelbar wirken. Beschlossen ist das nicht; die Einzelheiten stehen im Beitrag zum EEG 2027.
Zur Rechtslage – Die Regelungen des EEG zu negativen Preisen sind mehrfach geändert worden, und die Schwellen unterscheiden sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr. Wir nennen deshalb keine konkrete Leistungsgrenze. Ob Ihre Anlage betroffen ist, ergibt sich aus Ihrem Vergütungsmodell – bei fester Einspeisevergütung lautet die Antwort nein.
Was Sie tun können
Zwei Dinge, die unabhängig vom Börsenpreis wirken
- Eigenverbrauch erhöhen. Was Sie selbst verbrauchen, ersetzt Netzstrom zu Ihrem Arbeitspreis. Der Börsenpreis spielt dabei keine Rolle.
- Verbrauch in die Erzeugungszeit legen. Waschmaschine, Spülmaschine, Warmwasser und Ladevorgänge über Mittag. Das ist derselbe Hebel wie beim Speicher, nur ohne Investition.
Beides sind die Antworten, die auch dann tragen, wenn sich die Vergütungssystematik ändert. Wer seinen Strom selbst verbraucht, ist von Marktentwicklungen weitgehend unabhängig.
Häufige Fragen
Muss ich bei negativen Strompreisen draufzahlen?
Bei einer Anlage mit fester Einspeisevergütung nicht. Der Satz wurde bei Inbetriebnahme festgelegt und gilt unabhängig vom Börsenpreis.
Wen betrifft die EEG-Regelung zu negativen Preisen?
Größere Anlagen in der Direktvermarktung. Die Schwellen unterscheiden sich nach Anlagengröße und Inbetriebnahmejahr.
Warum entstehen negative Preise?
Weil Strom in dem Moment verbraucht werden muss, in dem er erzeugt wird. Bei viel Erzeugung und wenig Nachfrage rutscht der Preis ins Negative.
Warum ist Solarstrom an der Börse weniger wert?
Weil alle Solaranlagen gleichzeitig erzeugen. Wenn die Sonne scheint, ist viel Strom im Markt und der Preis niedrig.
Betrifft es meine ausgeförderte Anlage?
Indirekt. Ihre Anschlussvergütung leitet sich vom Jahresmarktwert Solar ab, und der sinkt, wenn die Börsenpreise fallen.
Was kann ich dagegen tun?
Den Eigenverbrauch erhöhen und Verbrauch in die Erzeugungszeit legen. Beides ist vom Börsenpreis unabhängig.
Weiterführende Beiträge
- Negative Strompreise: wenn zu viel Strom im Netz ist
- Börsenstrompreis: warum Solarstrom weniger wert ist
- EEG 2027: was sich für neue Anlagen ändern soll
- PV-Anlage nach 20 Jahren: die Anschlussvergütung
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand |
|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | EEG 2023, Vergütung und negative Preise | geltende Fassung |
| Bundesnetzagentur | SMARD, Strommarktdaten | laufend |
| Übertragungsnetzbetreiber | Marktwertübersicht Solar | laufend |
Stand: 5. Oktober 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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