PV-Anlage nach 20 Jahren: was nach dem Förderende gilt

Lesezeit: 5 Minuten · Stand: 2026-09-21

Für die ersten Photovoltaikanlagen läuft die EEG-Vergütung aus. Wer 2006 angeschlossen hat, bekommt Ende 2026 zum letzten Mal den alten Satz – danach greift die Anschlussvergütung, die bei wenigen Cent je Kilowattstunde liegt. Das klingt nach einem Problem und ist meistens keines: Für die meisten Haushalte gibt es eine deutlich bessere Verwendung für den Strom.

PV-Anlage nach 20 Jahren: Optionen nach dem Ende der EEG-Vergütung
Wenige Cent eingespeist gegen den vollen Arbeitspreis gespart.
Kurz erklärt

Die EEG-Vergütung endet nach zwanzig Jahren plus dem Inbetriebnahmejahr, jeweils zum Jahresende. Danach greift für Anlagen bis 100 kWp automatisch die Anschlussvergütung nach § 25 EEG 2023, verlängert bis Ende 2032. Photovoltaik-ratgeber erklärt, wie Anschlussvergütung und Eigenverbrauch nach dem Förderende funktionieren. Sie beträgt den Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Pauschale – für 2025 ausgewiesen mit 4,508 Cent je Kilowattstunde. Wer stattdessen selbst verbraucht, spart den vollen Arbeitspreis.

Die wichtigsten Fakten
  • Die Vergütung endet zum Jahresende nach 20 vollen Betriebsjahren
  • Anschlussvergütung greift automatisch, ohne Antrag, für Anlagen bis 100 kWp
  • Sie ist gesetzlich auf höchstens 10 ct/kWh gedeckelt
  • Jahresmarktwert Solar 2025: 4,508 ct/kWh, Vermarktungspauschale 2026: 0,23 ct/kWh
  • Die Regelung läuft bis 31. Dezember 2032, verlängert durch das Solarpaket I
  • Eigenverbrauch spart ein Vielfaches dessen, was Einspeisung bringt

Wie viele Anlagen betrifft das?

Das lässt sich aus dem Register ablesen. Wir haben alle Anlagen mit Betriebsstatus «in Betrieb» nach Inbetriebnahmejahr ausgewertet – das ergibt für jeden Jahrgang die Zahl derjenigen, die heute noch laufen und in zwanzig Jahren plus dem Inbetriebnahmejahr aus der Vergütung fallen.

Noch laufende Anlagen nach Inbetriebnahmejahr
Jahrgang Anlagen heute in Betrieb Vergütung endet
2004 32.677 2024
2005 48.086 2025
2006 47.851 2026
2007 57.577 2027
2008 86.936 2028
2009 137.288 2029
2010 196.069 2030
2011 197.382 2031
2012 131.029 2032
Beleg

Die Zahlen stammen aus unserer eigenen Auswertung des Gesamtdatenexports vom 27. August 2026. Sie zählen nur Solareinheiten, die heute noch den Status «in Betrieb» tragen. In der Presse kursieren für 2026 höhere Zahlen von über 66.000 Anlagen – diese Angaben beziehen sich vermutlich auf einen anderen Zuschnitt, etwa alle EEG-Anlagen statt nur Photovoltaik. Wir nennen unsere Grundlage, damit sich die Differenz einordnen lässt.

Was die Tabelle außerdem zeigt: Die großen Jahrgänge kommen erst. 2010 und 2011 gingen jeweils rund 196.000 Anlagen in Betrieb – sie fallen 2030 und 2031 aus der Vergütung, noch innerhalb der aktuellen Anschlussregelung.

Die drei Optionen im Vergleich

Was nach dem Förderende möglich ist
Option Was zu tun ist Für wen
Weiter volleinspeisen nichts – die Anschlussvergütung greift automatisch wenn kein nennenswerter Eigenverbrauch möglich ist
Auf Eigenverbrauch umstellen Messkonzept ändern, Zähler anpassen für die meisten Haushalte die wirtschaftlichste Wahl
Direktvermarktung Vertrag mit einem Direktvermarkter, Messtechnik eher bei größeren Anlagen
Repowering alte Module ersetzen, neuer Vergütungszeitraum wenn das Dach ohnehin ansteht oder die Anlage schwächelt

Der zweite Punkt ist der entscheidende. Eine ausgeförderte Anlage von 2006 hat oft keinen Eigenverbrauch, weil sie damals als reine Volleinspeisung gebaut wurde – bei den damaligen Sätzen war das richtig. Heute ist es das Gegenteil.

Warum Eigenverbrauch fast immer gewinnt

Beleg

Der Vergleich in einer Zeile: Eingespeist bringt eine Kilowattstunde wenige Cent. Selbst verbraucht spart sie den Arbeitspreis Ihres Stromtarifs – also das, was Sie sonst bezahlen würden. Der Unterschied ist um ein Vielfaches größer als die Anschlussvergütung. Wir nennen hier bewusst keinen Arbeitspreis, weil er je nach Tarif und Region stark schwankt; nehmen Sie den von Ihrer letzten Jahresabrechnung.

Was die Umstellung kostet, hängt am Messkonzept. Nach den vorliegenden Angaben reicht die Spanne von einer einfachen Zählerumprogrammierung bis zu einem neuen Zählerschrank. Klären Sie das mit einem Elektrofachbetrieb und Ihrem Netzbetreiber, bevor Sie entscheiden.

Ein Batteriespeicher erhöht den Anteil zusätzlich. Ob er sich bei einer Anlage rechnet, die bereits zwanzig Jahre alt ist, gehört allerdings gegengerechnet – Restlebensdauer gegen Investition.

Was ab 2027 anders werden könnte

Gesetzentwurf, noch nicht beschlossen – Für ein EEG 2027 liegt ein vom Bundeskabinett beschlossener Entwurf im parlamentarischen Verfahren. Nach den vorliegenden Darstellungen soll die für zwanzig Jahre garantierte Einspeisevergütung für neue Anlagen entfallen und durch eine befristete Übergangszahlung ersetzt werden, die zum 1. Januar 2027 bei 5,2 Cent je Kilowattstunde liegen soll. Im weiteren Verlauf sind Änderungen möglich. Für bestehende Anlagen ändert das nichts: Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz gilt weiter.

Für Ü20-Anlagen ist die Anschlussregelung davon nach derzeitigem Stand nicht betroffen – sie läuft bis Ende 2032. Wir aktualisieren diesen Abschnitt, sobald das Verfahren abgeschlossen ist.

Häufige Fragen

Was passiert mit meiner PV-Anlage nach 20 Jahren?

Die EEG-Vergütung endet zum Jahresende. Danach greift für Anlagen bis 100 kWp automatisch die Anschlussvergütung nach § 25 EEG 2023 – ohne Antrag.

Wie hoch ist die Anschlussvergütung?

Sie entspricht dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Für 2025 wurde ein Jahresmarktwert von 4,508 Cent je Kilowattstunde ausgewiesen, die Pauschale sinkt 2026 auf 0,23 Cent.

Wie lange gilt diese Regelung?

Bis zum 31. Dezember 2032. Ursprünglich war sie bis Ende 2027 befristet und wurde mit dem Solarpaket I im Mai 2024 verlängert.

Lohnt es sich, auf Eigenverbrauch umzustellen?

Für die meisten Haushalte ja, weil eine selbst verbrauchte Kilowattstunde den vollen Arbeitspreis spart. Die Kosten der Umstellung hängen am Messkonzept und sollten vorab geklärt werden.

Muss ich die Anlage nach 20 Jahren abbauen?

Nein. Sie darf weiterlaufen, solange sie technisch sicher ist. Viele Anlagen erzeugen auch nach zwanzig Jahren noch einen erheblichen Teil ihrer ursprünglichen Leistung.

Was ist Repowering?

Der Ersatz alter Module durch neue. Damit beginnt ein neuer Vergütungszeitraum – sinnvoll vor allem, wenn ohnehin am Dach gearbeitet wird.

Weiterführende Beiträge

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand
Bundesministerium der Justiz § 25 EEG 2023, Anschlussregelung geltende Fassung
Verbraucherzentrale Was tun mit der Ü20-Anlage? 10.08.2026
Übertragungsnetzbetreiber Marktwertübersicht, Jahresmarktwert Solar 2025 2025
Verbraucherzentrale Energieberatung Änderungen bei Photovoltaik ab 2027 August 2026
Bundesnetzagentur Marktstammdatenregister, Gesamtdatenexport 27.08.2026

Stand: 21. September 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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