Inbetriebnahme: das Datum, von dem alle Fristen laufen
Die Inbetriebnahme ist der Tag, an dem eine Photovoltaikanlage zum ersten Mal Strom erzeugt, der außerhalb der Anlage genutzt wird. Von diesem Datum laufen die Meldefrist im Marktstammdatenregister und die 20-jährige Vergütungsdauer. Montagetag und Netzanschlusstermin sind nicht maßgeblich.
Wann gilt eine Anlage als in Betrieb genommen?
Entscheidend ist die erstmalige Stromerzeugung zur Nutzung außerhalb der Anlage. Das kann vor dem Zählerwechsel liegen und liegt fast nie am Montagetag. Wer das Datum ungenau angibt, verschiebt damit unbeabsichtigt Fristen und unter Umständen den Vergütungssatz.
Bedeutung des Datums: Ab Inbetriebnahme läuft die Monatsfrist für die Registrierung nach § 5 Abs. 5 MaStRV. Ab Inbetriebnahme läuft außerdem die Vergütungsdauer von 20 Jahren zuzüglich des Rests des Inbetriebnahmejahres. Der bei Inbetriebnahme geltende Vergütungssatz bleibt über die gesamte Dauer unverändert.
Womit wird das Datum belegt?
Drei Unterlagen enthalten es: das Inbetriebnahmeprotokoll des Installationsbetriebs, die Bestätigung des Netzbetreibers und der Registereintrag selbst. Weichen sie voneinander ab, gilt fachlich die erstmalige Stromerzeugung — praktisch setzt sich meist das Protokoll durch, weil es das einzige Dokument mit Unterschrift ist.
Bewahren Sie das Protokoll zusammen mit der Registrierungsnummer auf. Beides wird gebraucht, wenn Jahre später der Betreiber wechselt, ein Speicher dazukommt oder die Vergütungsdauer endet.
Was gilt für Altanlagen?
Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gingen, endete die Nachtragsfrist im Register am 30. September 2021. Wer den Eintrag versäumt hat, holt ihn nach — die Pflicht erlischt nicht mit Zeitablauf. Das Inbetriebnahmedatum bleibt dabei das ursprüngliche, nicht der Tag der Nachmeldung.
Warum fragt das Register taggenau?
Weil sich daran mehrere Rechtsfolgen festmachen. Die Vergütungssätze ändern sich halbjährlich; wer am letzten Tag eines Halbjahres in Betrieb geht, bekommt einen anderen Satz als am ersten Tag des nächsten. Notieren Sie das Datum deshalb beim Termin und lassen Sie es sich im Inbetriebnahmeprotokoll bestätigen.
Häufige Fragen
Ist der Montagetag die Inbetriebnahme?
Nein. Erst wenn die Anlage Strom erzeugt, der außerhalb der Anlage genutzt wird, gilt sie als in Betrieb genommen. Zwischen Montage und Inbetriebnahme können Wochen liegen.
Was, wenn ich das Datum nicht mehr weiß?
Das Inbetriebnahmeprotokoll des Installationsbetriebs und die Unterlagen des Netzbetreibers enthalten es. Beides sollten Sie zusammen mit der Registrierungsnummer aufbewahren.
Gilt für den Speicher dasselbe Datum?
Nur wenn er gleichzeitig in Betrieb ging. Wird er später nachgerüstet, zählt sein eigenes Inbetriebnahmedatum, und die Monatsfrist läuft ab diesem Tag.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- PV-Anlage anmelden: die Monatsfrist ab Inbetriebnahme
- Einspeisevergütung: Satz und Dauer ab Inbetriebnahme
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 5 Abs. 5 MaStRV | geltende Fassung | 27.08.2026 |
| Bundesnetzagentur | Marktstammdatenregister | 27.08.2026 | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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