Insolvenzverfahren: was mit Ihrem Auftrag passiert
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Ein Insolvenzverfahren wird eröffnet, wenn ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet ist. Für Kunden mit laufendem Auftrag ändert sich damit fast alles: Ansprechpartner wird der Insolvenzverwalter, und offene Forderungen sind nur noch Forderungen zur Tabelle.
Was das für einen laufenden Auftrag heißt
| Stand | Ihre Lage |
|---|---|
| Anzahlung geleistet, nichts geliefert | Forderung im Verfahren, Aussicht meist gering |
| Anlage montiert, Mängel offen | Gewährleistungsansprüche gegen ein insolventes Unternehmen |
| Anlage fertig und bezahlt | Herstellergarantien bleiben, Montagegewährleistung faktisch entwertet |
Der praktische Kern: Gewährleistungsansprüche erlöschen durch die Insolvenz nicht, sie werden nur wertlos, wenn nichts zu verteilen ist. Was bleibt, sind die Garantien der Hersteller für Module, Wechselrichter und Speicher – sie richten sich gegen den Hersteller, nicht gegen den Montagebetrieb. Deshalb gehören die Datenblätter und Garantieerklärungen in Ihre Unterlagen.
Was vorher hilft
Zahlungspläne nach Baufortschritt statt hoher Vorkasse, ein Betrieb mit Bestand vor Ort, und vollständige Unterlagen nach der Fertigstellung. Keines davon verhindert eine Insolvenz, aber alle drei begrenzen den Schaden.
Häufige Fragen
Bekomme ich meine Anzahlung zurück?
In der Regel nur anteilig und erst am Ende des Verfahrens. Die Quote ist häufig gering.
Was passiert mit der Gewährleistung?
Der Anspruch besteht fort, ist aber praktisch nur so viel wert wie die Insolvenzmasse. Herstellergarantien sind davon unabhängig.
Kann ich einen anderen Betrieb übernehmen lassen?
Ja, für die Fertigstellung und für die Wartung. Sie brauchen dafür Ihre Unterlagen – Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblätter, Zugangsdaten zur Überwachung. Ähnlich wie bei der Suche nach einem neuen Montagebetrieb kann Ihnen ein Maklerservice für Käufer helfen, wenn Sie im Zusammenhang mit der Anlage auch eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Gewährleistung und Garantie
- Leistungsgarantie: der Herstelleranspruch
- Nachunternehmer: die Vertragskette
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Insolvenzordnung | geltende Fassung | 30.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | Bürgerliches Gesetzbuch, Gewährleistung | geltende Fassung | 30.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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