Nachunternehmer: mehrere Firmen, ein Ansprechpartner
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Ein Nachunternehmer ist ein Betrieb, den Ihr Vertragspartner beauftragt, um Teile der Leistung auszuführen. Bei Photovoltaikanlagen ist das der Normalfall – Montage, Elektroarbeiten und Gerüst kommen häufig von verschiedenen Firmen. Ihr Ansprechpartner bleibt trotzdem nur einer.
Wer Ihr Vertragspartner ist
Der Betrieb, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Ihn trifft die Verantwortung für die gesamte Leistung, auch für die Teile, die er nicht selbst ausgeführt hat. Sie müssen sich nicht mit dem Nachunternehmer auseinandersetzen und sollten es auch nicht.
Was Sie trotzdem wissen sollten: Wer die Elektroarbeiten ausführt, muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Fragen Sie beim Angebot, ob der Betrieb das selbst abdeckt oder über einen Nachunternehmer – nicht, um dessen Vertragspartner zu werden, sondern um zu wissen, ob die Kette vollständig ist.
Wo es unangenehm wird
Wenn Ihr Vertragspartner zahlungsunfähig wird. Dann steht die Leistung des Nachunternehmers im Raum, ohne dass Sie ihm gegenüber Ansprüche hätten. Im ungünstigen Fall verlangt er Zahlung von Ihnen, obwohl Sie bereits an Ihren Vertragspartner gezahlt haben.
Häufige Fragen
Muss der Betrieb mir Nachunternehmer nennen?
Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Fragen können Sie trotzdem, und ein seriöser Betrieb antwortet darauf.
An wen richte ich eine Mängelrüge?
An Ihren Vertragspartner, nicht an den Nachunternehmer. Die Klärung untereinander ist deren Sache.
Ist der Einsatz von Nachunternehmern ein schlechtes Zeichen?
Nein, er ist üblich. Wichtig ist nur, dass die erforderlichen Eintragungen vorliegen und die Positionen im Angebot stehen.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Bürgerliches Gesetzbuch, Werkvertragsrecht | geltende Fassung | 30.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | Niederspannungsanschlussverordnung | geltende Fassung | 30.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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