Leistungsgarantie: was Hersteller wirklich zusagen

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Die Leistungsgarantie ist eine Zusage des Modulherstellers, dass die Module nach einer bestimmten Zeit noch einen Mindestanteil ihrer Nennleistung erbringen. Sie ist etwas anderes als die Produktgarantie, die sich auf Material- und Verarbeitungsfehler bezieht.

Zwei Garantien, die verwechselt werden

Produktgarantie und Leistungsgarantie
Produktgarantie Leistungsgarantie
Bezieht sich auf Material und Verarbeitung verbleibende Leistung in Prozent
Typische Aussage Ersatz oder Reparatur bei Defekt mindestens X Prozent nach Y Jahren
Nachweis im Schadensfall Defekt zeigen Leistungsmessung nötig
Praktische Hürde gering hoch, weil gemessen werden muss
Beleg

Der Haken steckt im Nachweis: Eine Leistungsgarantie greift erst, wenn nachgewiesen ist, dass das Modul unter dem zugesagten Wert liegt. Dafür braucht es eine Messung unter definierten Bedingungen, nicht den Vergleich zweier Jahreserträge. Wer im Winter weniger Strom erntet, hat keinen Garantiefall, sondern Winter.

Worauf beim Lesen zu achten ist

Auf den Zeitraum, den zugesagten Restwert und die Frage, ob es sich um eine lineare Zusage oder eine Staffelung handelt. Und darauf, wer die Garantie gibt: Sie gilt gegenüber dem Hersteller, nicht gegenüber dem Montagebetrieb. Existiert der Hersteller nicht mehr, ist die Zusage wenig wert.

Häufige Fragen

Wie stark verlieren Module an Leistung?

Ein gewisser jährlicher Rückgang ist normal und in den Garantieerklärungen abgebildet. Die konkreten Werte stehen im Datenblatt Ihres Moduls – pauschale Angaben helfen dort nicht weiter.

Wie weise ich einen Leistungsverlust nach?

Über eine Messung nach den Vorgaben der Garantieerklärung. Ein Vergleich der Jahreserträge genügt nicht, weil Wetter, Verschattung und Verschmutzung mit hineinspielen.

Deckt die Leistungsgarantie den Ertragsausfall ab?

In der Regel nicht. Zugesagt wird die Leistung des Moduls, nicht der Ertrag Ihrer Anlage. Wer Ertragsausfall absichern will, braucht eine Versicherung, keine Garantie.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch, Garantie geltende Fassung 29.08.2026
Fraunhofer ISE Photovoltaics Report, Modultechnik 14.07.2026 29.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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