Stilllegung: auch das Ende ist meldepflichtig

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Stilllegung bedeutet, dass eine Anlage nicht mehr betrieben wird. Das Register unterscheidet zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung – und beides ist zu melden, binnen eines Monats, wie jede andere Änderung.

Vorübergehend oder endgültig

Zwei Status, zwei Bedeutungen
Status Wann er passt
vorübergehend stillgelegt längere Unterbrechung, Rückkehr geplant
endgültig stillgelegt Anlage abgebaut oder dauerhaft außer Betrieb

Eine kurze Störung oder eine Reparatur ist keine Stilllegung. Erst wenn absehbar über längere Zeit nicht erzeugt wird, ist der Status zu ändern.

Beleg

Warum das mehr als Formalie ist: Wir zählen im Solaratlas ausschließlich Einheiten mit dem Betriebsstatus «in Betrieb». Eine abgebaute, aber nie umgemeldete Anlage steht weiterhin in jeder amtlichen Statistik – und verzerrt sie. Bei 4,5 Millionen Anlagen summieren sich solche Karteileichen.

Was sonst noch zu erledigen ist

Neben dem Register ist der Netzbetreiber zu informieren, weil der Einspeisevertrag endet. Bei endgültiger Stilllegung kommt der Rückbau hinzu – und damit die Frage nach der Entsorgung der Module.

Häufige Fragen

Muss ich eine Reparaturpause melden?

Nein. Kurze Unterbrechungen sind keine Stilllegung.

Kann ich eine stillgelegte Anlage wieder in Betrieb nehmen?

Bei vorübergehender Stilllegung ja, mit erneuter Statusänderung. Bei endgültiger Stilllegung ist die Einheit abgeschlossen.

Was passiert mit der Vergütung?

Sie endet mit dem Betrieb. Bei vorübergehender Stilllegung läuft die Vergütungsdauer weiter – verlorene Jahre werden nicht angehängt.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz § 5 Abs. 5 MaStRV geltende Fassung 30.08.2026
Bundesnetzagentur Marktstammdatenregister 27.08.2026 30.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

Profil: LinkedIn · Kontakt: team@sonne-24.de