Rücknahmepflicht: Module sind Elektroschrott

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Die Rücknahmepflicht verpflichtet Hersteller, ihre Produkte am Ende der Nutzungsdauer zurückzunehmen. Solarmodule fallen seit 2015 unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz – sie gehören nicht in den Bauschutt und nicht auf den Wertstoffhof für Restmüll.

Wohin alte Module gehören

Drei Wege
Weg Wann er passt
Rücknahme über den Hersteller wenn der Hersteller noch existiert
Kommunale Sammelstelle für Privathaushalte in der Regel möglich
Fachbetrieb beim Austausch übernimmt Abtransport und Entsorgung meist mit
Beleg

Der Punkt, der beim Rückbau Geld kostet: Ob die Entsorgung im Angebot enthalten ist, steht selten ausdrücklich drin. Bei einem Modultausch oder Rückbau gehört die Position ausgewiesen – sonst kommt sie als Nachtrag. Für Privathaushalte ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen in der Regel möglich; für gewerbliche Mengen gelten eigene Regeln.

Warum Module Elektroschrott sind

Weil sie verwertbare Materialien enthalten – Glas, Aluminium, Silizium und Metalle. Die Verwertungsquoten für Solarmodule sind gesetzlich vorgegeben. Eine Entsorgung im Bauschutt wäre nicht nur unzulässig, sie vernichtet auch Material, das wiederverwendbar ist.

Häufige Fragen

Kostet die Entsorgung etwas?

Für Privathaushalte ist die Abgabe an kommunalen Sammelstellen in der Regel möglich. Transport und Demontage sind davon getrennt zu betrachten.

Was, wenn der Hersteller nicht mehr existiert?

Dann greifen die Regelungen zur Entsorgung herrenloser Altgeräte. Praktisch führt der Weg über die kommunale Sammelstelle.

Gilt das auch für Wechselrichter und Speicher?

Wechselrichter sind Elektrogeräte und fallen ebenfalls unter das Gesetz. Für Batteriespeicher gelten zusätzlich batterierechtliche Vorgaben.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Elektro- und Elektronikgerätegesetz geltende Fassung 30.08.2026
Bundesministerium der Justiz Batterierecht geltende Fassung 30.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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