Installateurverzeichnis: der einzige harte Nachweis
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Das Installateurverzeichnis ist die Liste der Elektrofachbetriebe, die ein Netzbetreiber für Arbeiten an seinem Netz zugelassen hat. Nur eingetragene Betriebe dürfen eine Photovoltaikanlage anschließen und beim Netzbetreiber anmelden. Es ist der einzige harte Nachweis in einem Feld ohne geschützte Berufsbezeichnung.
Wozu gibt es das Verzeichnis?
Arbeiten an der Kundenanlage berühren das Verteilnetz. Der Netzbetreiber muss deshalb wissen, wer dort tätig wird, und lässt Betriebe nach fachlichen Voraussetzungen zu. Wer nicht eingetragen ist, darf den Zählerschrank nicht öffnen und die Anlage nicht in Betrieb nehmen.
Warum das für Sie zählt: «Solarteur» ist keine geschützte Berufsbezeichnung, «Fachbetrieb» ebenso wenig. Die Eintragung im Installateurverzeichnis ist dagegen eine Tatsache, die sich beim Netzbetreiber erfragen lässt – unabhängig davon, wie ein Betrieb sich selbst darstellt.
Wie prüfe ich die Eintragung?
Beim örtlichen Netzbetreiber. Viele führen eine Online-Suche, sonst genügt ein Anruf mit Firmenname und Ort. Die Auskunft ist kostenlos. Wer den Netzbetreiber nicht kennt: Er steht auf der Stromrechnung und am Zählerschrank.
Häufige Fragen
Gilt die Eintragung bundesweit?
Nein, sie besteht gegenüber dem jeweiligen Netzbetreiber. Ein Betrieb kann in mehreren Verzeichnissen eingetragen sein. Entscheidend ist das Verzeichnis des Netzbetreibers an Ihrem Standort.
Ersetzt die Eintragung eine Meisterprüfung?
Nein, sie setzt fachliche Voraussetzungen voraus, ist aber ein eigenes Verfahren des Netzbetreibers und nicht mit der Eintragung in die Handwerksrolle identisch.
Was, wenn der Betrieb nicht eingetragen ist?
Dann braucht er einen eingetragenen Nachunternehmer für den Anschluss. Das ist zulässig, gehört aber ins Angebot – und nicht als Überraschung in die Schlussrechnung.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Solarteur: keine geschützte Berufsbezeichnung
- Netzbetreiber: Zuständigkeit und Aufgaben
- Solarteur finden: vier Prüfpunkte
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Niederspannungsanschlussverordnung | geltende Fassung | 28.08.2026 |
| Bundesnetzagentur | Marktstammdatenregister | 27.08.2026 | 28.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
Profil: LinkedIn · Kontakt: team@sonne-24.de