Stilllegung: auch das Ende ist meldepflichtig
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Stilllegung bedeutet, dass eine Anlage nicht mehr betrieben wird. Das Register unterscheidet zwischen vorübergehender und endgültiger Stilllegung – und beides ist zu melden, binnen eines Monats, wie jede andere Änderung.
Vorübergehend oder endgültig
| Status | Wann er passt |
|---|---|
| vorübergehend stillgelegt | längere Unterbrechung, Rückkehr geplant |
| endgültig stillgelegt | Anlage abgebaut oder dauerhaft außer Betrieb |
Eine kurze Störung oder eine Reparatur ist keine Stilllegung. Erst wenn absehbar über längere Zeit nicht erzeugt wird, ist der Status zu ändern.
Warum das mehr als Formalie ist: Wir zählen im Solaratlas ausschließlich Einheiten mit dem Betriebsstatus «in Betrieb». Eine abgebaute, aber nie umgemeldete Anlage steht weiterhin in jeder amtlichen Statistik – und verzerrt sie. Bei 4,5 Millionen Anlagen summieren sich solche Karteileichen.
Was sonst noch zu erledigen ist
Neben dem Register ist der Netzbetreiber zu informieren, weil der Einspeisevertrag endet. Bei endgültiger Stilllegung kommt der Rückbau hinzu – und damit die Frage nach der Entsorgung der Module.
Häufige Fragen
Muss ich eine Reparaturpause melden?
Nein. Kurze Unterbrechungen sind keine Stilllegung.
Kann ich eine stillgelegte Anlage wieder in Betrieb nehmen?
Bei vorübergehender Stilllegung ja, mit erneuter Statusänderung. Bei endgültiger Stilllegung ist die Einheit abgeschlossen.
Was passiert mit der Vergütung?
Sie endet mit dem Betrieb. Bei vorübergehender Stilllegung läuft die Vergütungsdauer weiter – verlorene Jahre werden nicht angehängt.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Betriebsstatus: das Feld dahinter
- Registereintrag ändern: alle Fälle
- Rücknahmepflicht: was mit den Modulen passiert
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 5 Abs. 5 MaStRV | geltende Fassung | 30.08.2026 |
| Bundesnetzagentur | Marktstammdatenregister | 27.08.2026 | 30.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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