Vorsteuerabzug: das frühere Hauptargument
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Vorsteuerabzug bedeutet, dass ein Unternehmer die Umsatzsteuer, die er selbst gezahlt hat, mit der Umsatzsteuer verrechnen darf, die er abführen muss. Bei Photovoltaik war er lange das entscheidende Argument – er brachte die Umsatzsteuer auf den Anlagenkauf zurück.
Warum er kaum noch greift
Weil beim Kauf einer Anlage bis 30 kWp am Wohngebäude keine Umsatzsteuer mehr anfällt. Wo keine Vorsteuer gezahlt wurde, ist auch keine abzuziehen. Der Nullsteuersatz hat den Vorteil vorweggenommen – ohne Erklärungspflichten.
Die Rechnung, die man einmal nachvollziehen sollte: Früher zahlte man den Bruttopreis und holte sich die Umsatzsteuer über den Vorsteuerabzug zurück – um den Preis mehrjähriger Umsatzsteuerpflicht auf Einspeisung und Eigenverbrauch. Heute zahlt man von vornherein netto. Das Ergebnis ist ähnlich, der Aufwand deutlich geringer.
Wo er weiterhin eine Rolle spielt
Bei Anlagen über 30 kWp, bei Anlagen auf überwiegend gewerblich genutzten Gebäuden und bei Konstellationen, in denen der Nullsteuersatz nicht greift. Dort ist die Frage nach wie vor zu prüfen.
Häufige Fragen
Lohnt sich der Vorsteuerabzug noch?
Bei Anlagen bis 30 kWp am Wohngebäude in der Regel nicht, weil keine Vorsteuer anfällt.
Was ist mit Reparaturen und Wartung?
Ob und wie der Nullsteuersatz dort greift, ist eine Einzelfallfrage. Lassen Sie sich die Position im Angebot ausweisen.
Gilt das auch für den Speicher?
Der Nullsteuersatz erfasst nach der gesetzlichen Regelung auch Speicher, die in Verbindung mit einer begünstigten Anlage geliefert werden.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 15 UStG, § 12 Abs. 3 UStG | geltende Fassung | 30.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | Umsatzsteuergesetz | geltende Fassung | 30.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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