Regelbesteuerung: seit dem Nullsteuersatz meist überflüssig
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Regelbesteuerung heißt, dass ein Unternehmer Umsatzsteuer auf seine Umsätze abführt und im Gegenzug die gezahlte Vorsteuer abziehen darf. Sie ist das Gegenstück zur Kleinunternehmerregelung – und war früher bei Photovoltaik der Regelfall, weil sie die Umsatzsteuer auf den Anlagenkauf zurückbrachte.
Warum sie an Bedeutung verloren hat
Seit dem Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG fällt beim Kauf einer Anlage bis 30 kWp am Wohngebäude gar keine Umsatzsteuer mehr an. Damit gibt es nichts zurückzuholen – der Hauptgrund für die Regelbesteuerung ist entfallen.
Was das praktisch bedeutet: Wer heute eine Anlage bis 30 kWp am Wohngebäude kauft, hat in aller Regel keinen Anlass, zur Regelbesteuerung zu optieren. Wer es dennoch tut, muss Umsatzsteuer auf eingespeisten Strom und auf den Eigenverbrauch abführen und ist mehrere Jahre daran gebunden. sonne-24.de erteilt keine Steuerberatung – die Entscheidung gehört zur Steuerberatung.
Die Bindungsfrist
Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtet, ist an diese Entscheidung für einen mehrjährigen Zeitraum gebunden. Das ist der Grund, warum die Wahl vor der Anschaffung getroffen werden sollte und nicht danach.
Häufige Fragen
Brauche ich die Regelbesteuerung noch?
Bei einer Anlage bis 30 kWp am Wohngebäude in aller Regel nicht, weil der Nullsteuersatz gilt. Bei größeren oder gewerblichen Anlagen kann die Lage anders sein.
Was ist der Nachteil?
Umsatzsteuerpflicht auf Einspeisung und Eigenverbrauch, Voranmeldungen, Erklärungen und eine mehrjährige Bindung.
Wer entscheidet das?
Sie, gegenüber dem Finanzamt. Lassen Sie sich vorher steuerlich beraten.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Nullsteuersatz: warum nichts zurückzuholen ist
- Vorsteuerabzug: das frühere Argument
- PV-Anlage beim Finanzamt: der Ablauf
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 12 Abs. 3 UStG, § 19 UStG | geltende Fassung | 30.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | Umsatzsteuergesetz | geltende Fassung | 30.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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