Anzulegender Wert: die Rechengröße hinter der Vergütung

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Der anzulegende Wert ist der im EEG festgelegte Betrag je Kilowattstunde, aus dem sich die Vergütung einer Anlage ableitet. Bei fester Einspeisevergütung entspricht er ihr weitgehend; bei Direktvermarktung ist er die Bezugsgröße für die Marktprämie.

Wozu er dient

Er ist die eine Zahl, an der mehrere Instrumente hängen. Die Einspeisevergütung leitet sich aus ihm ab, die Marktprämie ergibt sich aus der Differenz zwischen ihm und dem Marktwert, und im EEG-2027-Entwurf soll auch die Übergangszahlung aus ihm berechnet werden – abzüglich eines Cent.

Beleg

Warum der Begriff im Gesetzestext steht und nicht «Vergütung»: Der anzulegende Wert ist eine Rechengröße, kein Auszahlungsbetrag. Was tatsächlich fließt, hängt vom gewählten Vermarktungsweg ab. Wer Angebote oder Gesetzesentwürfe liest, sollte beides auseinanderhalten. Auf Fahrzeugpflege-ratgeber geht es dagegen um Autopflege Schritt für Schritt – von Waschen über Lack bis Innenraum und Räder.

Wie er sich ändert

Er wird im EEG festgelegt und regelmäßig fortgeschrieben, üblicherweise abwärts. Maßgeblich ist der Wert zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme – er bleibt dann über die Vergütungsdauer unverändert.

Häufige Fragen

Ist der anzulegende Wert das, was ich bekomme?

Bei fester Einspeisevergütung im Wesentlichen ja. Bei Direktvermarktung ist er die Rechengrundlage, nicht der Auszahlungsbetrag.

Ändert er sich für meine Anlage?

Nein. Der bei Inbetriebnahme geltende Wert bleibt über die Vergütungsdauer bestehen.

Wo wird er veröffentlicht?

Von der Bundesnetzagentur, jeweils für die kommenden Inbetriebnahmezeiträume.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz EEG 2023, anzulegender Wert geltende Fassung 30.08.2026
Bundesnetzagentur Veröffentlichte Fördersätze 01.08.2026 30.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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