Nachunternehmer: mehrere Firmen, ein Ansprechpartner

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Ein Nachunternehmer ist ein Betrieb, den Ihr Vertragspartner beauftragt, um Teile der Leistung auszuführen. Bei Photovoltaikanlagen ist das der Normalfall – Montage, Elektroarbeiten und Gerüst kommen häufig von verschiedenen Firmen. Ihr Ansprechpartner bleibt trotzdem nur einer.

Wer Ihr Vertragspartner ist

Der Betrieb, mit dem Sie den Vertrag geschlossen haben. Ihn trifft die Verantwortung für die gesamte Leistung, auch für die Teile, die er nicht selbst ausgeführt hat. Sie müssen sich nicht mit dem Nachunternehmer auseinandersetzen und sollten es auch nicht.

Beleg

Was Sie trotzdem wissen sollten: Wer die Elektroarbeiten ausführt, muss im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragen sein. Fragen Sie beim Angebot, ob der Betrieb das selbst abdeckt oder über einen Nachunternehmer – nicht, um dessen Vertragspartner zu werden, sondern um zu wissen, ob die Kette vollständig ist.

Wo es unangenehm wird

Wenn Ihr Vertragspartner zahlungsunfähig wird. Dann steht die Leistung des Nachunternehmers im Raum, ohne dass Sie ihm gegenüber Ansprüche hätten. Im ungünstigen Fall verlangt er Zahlung von Ihnen, obwohl Sie bereits an Ihren Vertragspartner gezahlt haben.

Häufige Fragen

Muss der Betrieb mir Nachunternehmer nennen?

Eine allgemeine Pflicht dazu gibt es nicht. Fragen können Sie trotzdem, und ein seriöser Betrieb antwortet darauf.

An wen richte ich eine Mängelrüge?

An Ihren Vertragspartner, nicht an den Nachunternehmer. Die Klärung untereinander ist deren Sache.

Ist der Einsatz von Nachunternehmern ein schlechtes Zeichen?

Nein, er ist üblich. Wichtig ist nur, dass die erforderlichen Eintragungen vorliegen und die Positionen im Angebot stehen.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch, Werkvertragsrecht geltende Fassung 30.08.2026
Bundesministerium der Justiz Niederspannungsanschlussverordnung geltende Fassung 30.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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