Ausgeförderte Anlage: was nach zwanzig Jahren gilt
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Eine ausgeförderte Anlage ist eine Photovoltaikanlage, deren zwanzigjährige EEG-Vergütung abgelaufen ist. Sie darf weiter einspeisen und erhält eine Anschlussvergütung – deutlich niedriger als zuvor. Der Förderzeitraum endet jeweils zum Ende des Kalenderjahres, in dem das zwanzigste volle Betriebsjahr abläuft.
Was nach dem Ende gilt
Für ausgeförderte Anlagen bis 100 kWp greift die Anschlussregelung nach § 25 EEG 2023 automatisch: Der Netzbetreiber nimmt den Strom weiter ab und vergütet ihn mit dem Jahresmarktwert Solar abzüglich einer Vermarktungspauschale. Ein Antrag ist dafür nicht nötig.
Die Frist, die man kennen sollte: Die Anschlussregelung war zunächst bis Ende 2027 befristet. Mit dem Solarpaket I vom Mai 2024 wurde sie bis zum 31. Dezember 2032 verlängert. Danach ist offen, was gilt – wer heute eine Altanlage betreibt, hat also einen planbaren Zeitraum, aber keine dauerhafte Zusage.
Welche Wege es gibt
| Option | Kern |
|---|---|
| Weiter volleinspeisen | nichts tun, Anschlussvergütung erhalten |
| Auf Eigenverbrauch umstellen | Zähler ändern, selbst verbrauchen, Überschuss einspeisen |
| Direktvermarktung | über einen Vermarkter, meist erst bei größeren Anlagen sinnvoll |
Häufige Fragen
Wann endet die Förderung genau?
Zum Ende des Kalenderjahres, in dem das zwanzigste volle Betriebsjahr abgelaufen ist. Eine Anlage von 2006 fällt also Ende 2026 aus der regulären Vergütung.
Muss ich etwas beantragen?
Nein. Wenn Sie nichts tun, greift die Anschlussvergütung automatisch. Wer umstellen möchte, muss das dagegen aktiv mit dem Netzbetreiber klären.
Darf die Anlage überhaupt weiterlaufen?
Ja. Technisch spricht nichts dagegen, und rechtlich ist die Einspeisung durch die Anschlussregelung gedeckt.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Jahresmarktwert Solar: die Bezugsgröße
- Einspeisevergütung: die regulären Sätze
- Eigenverbrauch: die Alternative
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 25 EEG 2023 | geltende Fassung | 29.08.2026 |
| Verbraucherzentrale | Was tun mit der Ü20-Anlage? | 10.08.2026 | 29.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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