Photovoltaik mieten oder kaufen: was der Vergleich verschweigt
Wer eine Photovoltaik mieten möchte, bekommt eine fertige Anlage ohne Anfangsinvestition, mit Wartung und Versicherung, gegen eine monatliche Rate über etwa zwanzig Jahre. Das ist bequem und in fast allen Vergleichsrechnungen teurer als der Kauf. Der wichtigste Einwand steht aber nicht in den Kostentabellen: Sie binden sich zwanzig Jahre an ein Unternehmen – und zwei namhafte Anbieter haben ihr Endkundengeschäft in den letzten zwei Jahren eingestellt.

Die Verbraucherzentrale fasst es so zusammen: Mieten ist über die Vertragslaufzeit teurer als Kaufen und rein finanziell häufig nicht sehr attraktiv – dafür komfortabel in der Umsetzung. Der ADAC nennt für Anlagen von 5 bis 12 kWp mit Speicher Kaufpreise von rund 10.000 bis 22.000 Euro und kommt zum selben Schluss. Mietraten liegen 2026 je nach Größe zwischen etwa 50 und 300 Euro im Monat.
- Mietraten 2026: etwa 50–130 €/Monat ohne Speicher, 80–300 € mit Speicher
- Kauf einer 5- bis 12-kWp-Anlage mit Speicher: rund 10.000–22.000 € (ADAC, Februar 2026)
- Vertragslaufzeit üblicherweise 15 bis 20 Jahre
- Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG gilt beim Kauf, nicht für Mietraten
- Zwei größere Anbieter haben das Endkundengeschäft 2024 und 2025 eingestellt
- Am Laufzeitende: Rückbau, Restwertübernahme oder Eigentumsübergang – je nach Vertrag
Was kostet Mieten gegenüber Kaufen?
Die Spannen in den Quellen gehen weit auseinander, und das ist selbst ein Befund. Wir stellen sie nebeneinander, statt einen Mittelwert zu bilden, der nirgends herkommt.
| Quelle | Miete | Kauf |
|---|---|---|
| ADAC, Februar 2026 | – | 10.000 – 22.000 € (5–12 kWp mit Speicher) |
| enerix, Juli 2026 | 24.000 – 55.000 € | 15.000 – 25.000 € inkl. Speicher |
| ennergy, Februar 2026 | 24.000 – 48.000 € | 10.000 – 14.000 € |
| energiefluss24, August 2026 | ab rund 32.000 €, Einzelfälle bis 58.000 € | 13.000 – 23.000 € (10 kWp mit Speicher) |
Was alle Quellen teilen: Der Kauf liegt über die Laufzeit deutlich niedriger. Was sie nicht teilen: die Höhe des Unterschieds. Die Spanne reicht vom Anderthalbfachen bis zum Vierfachen. Beachten Sie außerdem, dass mehrere dieser Quellen von Anbietern stammen, die Anlagen verkaufen – ein Interesse an einem großen Unterschied ist da nicht auszuschließen. Die Verbraucherzentrale formuliert zurückhaltender und kommt zum gleichen Ergebnis.
Der Einwand, der selten auftaucht
Ein Mietvertrag über zwanzig Jahre ist eine Wette darauf, dass es den Anbieter in zwanzig Jahren noch gibt. Das ist keine theoretische Sorge: Zolar hat den Endkundenbetrieb zum 1. August 2025 dauerhaft eingestellt, die EnBW-Tochter DZ-4 den Servicebetrieb Ende 2024. Bestehende Verträge laufen jeweils weiter – aber Neukunden gibt es dort nicht mehr.
Für die Kunden, die schon Verträge hatten, heißt das nicht automatisch etwas Schlechtes. Es heißt aber, dass sich Ansprechpartner, Servicequalität und Reaktionszeiten ändern können, während die monatliche Rate bleibt. Wer kauft, hat dieses Risiko nicht: Ihm gehört die Anlage, und den Wartungsbetrieb kann er wechseln.
Wann ist Mieten trotzdem sinnvoll?
Drei Fälle, in denen es passen kann
- Kein Eigenkapital und kein Kredit. Wer die Anschaffung nicht stemmen kann und keinen günstigen Kredit bekommt, hat mit der Miete überhaupt eine Anlage – das ist mehr wert als eine optimale Rechnung ohne Anlage.
- Kein Interesse an Verwaltung. Anmeldung, Wartung, Versicherung, Störungsdienst liegen beim Anbieter. Wer das nicht selbst machen will, kauft sich damit Zeit.
- Unsicherheit über die eigene Lage. Wer nicht weiß, ob er in fünf Jahren noch im Haus wohnt, scheut die Investition. Aber Vorsicht: Genau dann ist die Übertragbarkeit des Vertrags der entscheidende Punkt.
Was in keinem dieser Fälle gilt: dass Mieten wirtschaftlich besser wäre. Es ist bequemer und liquiditätsschonender, und dafür zahlt man.
Fünf Punkte, die vor der Unterschrift geklärt sein müssen
Vertragsprüfung
- Was passiert am Laufzeitende? Rückbau, Restwertübernahme oder Eigentumsübergang – und zu welchem Betrag. Formulierungen wie «kann übernommen werden» sind keine Zusage.
- Wer ist Anlagenbetreiber im Sinne des EEG? Davon hängt ab, wem die Einspeisevergütung zusteht und wer die Meldepflichten im Register trägt.
- Was passiert bei Hausverkauf? Übertragung auf den Käufer oder Ablösesumme. Ein nicht übertragbarer Vertrag kann einen Verkauf erheblich erschweren.
- Was ist bei Insolvenz oder Geschäftsaufgabe geregelt? Wer übernimmt Wartung und Gewährleistung, und was passiert mit der Anlage auf Ihrem Dach.
- Was ist im Preis enthalten? Wartung, Versicherung, Wechselrichtertausch, Störungsdienst mit welcher Reaktionszeit – und was wird zusätzlich berechnet.
Wie rechne ich selbst nach?
Mit drei Zahlen, die Sie haben oder leicht bekommen: der Monatsrate mal 240 für die Laufzeit, dem Kaufpreis einer vergleichbaren Anlage und Ihrem Stromverbrauch. Für den Kaufpreis liefert der Ratgeber zu den PV-Anlage Kosten die belegten Spannen, für die Anlagengröße der Beitrag zur Anlagengröße.
Ein Rechenbeispiel zur Größenordnung: 150 Euro Monatsrate ergeben über zwanzig Jahre 36.000 Euro. Eine vergleichbare Anlage mit Speicher kostet nach den vorliegenden Angaben zwischen 13.000 und 23.000 Euro. Die Differenz ist der Preis für Bequemlichkeit, Wartung und Verzicht auf Eigenkapital – und dafür, dass Ihnen die Anlage am Ende nicht gehört. Ob Ihnen das den Betrag wert ist, ist eine persönliche Entscheidung, keine rechnerische.
Was wir bewusst nicht liefern: eine Amortisationsrechnung. Sie hängt am Eigenverbrauch, den niemand vorab kennt, und an der Strompreisentwicklung über zwanzig Jahre.
Häufige Fragen
Was kostet es, eine Photovoltaikanlage zu mieten?
Die genannten Mietraten für 2026 liegen bei etwa 50 bis 130 Euro monatlich ohne Speicher und 80 bis 300 Euro mit Speicher. Große Anlagen mit großen Speichern liegen darüber. Die Werte sind stark anbieter- und angebotsabhängig.
Ist Mieten oder Kaufen günstiger?
Über die Laufzeit sagen alle geprüften Quellen: Kaufen. Die Verbraucherzentrale nennt Mieten «rein finanziell häufig nicht sehr attraktiv, dafür komfortabel in der Umsetzung».
Gehört mir die Anlage nach zwanzig Jahren?
Nur wenn der Eigentumsübergang im Vertrag steht. Verbreitet sind auch Rückbau durch den Anbieter oder eine Übernahme gegen Restwert. Prüfen Sie diesen Abschnitt zuerst.
Kann ich Mietraten von der Steuer absetzen?
Für Privatpersonen mit Anlage am selbst genutzten Eigenheim in der Regel nicht. Beim Kauf greift dagegen der Nullsteuersatz bis 30 kWp. Klären Sie den Einzelfall mit Ihrer Steuerberatung.
Was passiert, wenn der Anbieter das Geschäft einstellt?
Bestehende Verträge laufen üblicherweise weiter oder gehen auf einen Rechtsnachfolger über. Zwei größere Anbieter haben ihr Endkundengeschäft Ende 2024 und Mitte 2025 eingestellt; die Altverträge bestehen fort.
Erschwert ein Mietvertrag den Hausverkauf?
Er kann es. Entscheidend ist, ob der Vertrag auf den Käufer übertragbar ist und zu welchen Bedingungen. Das gehört vor Vertragsschluss geklärt.
Weiterführende Beiträge
- Contracting: wenn die Anlage einem anderen gehört
- Mietkauf: Raten zahlen, am Ende Eigentümer sein
- PV-Anlage Kosten: die belegten Preisspannen
- Nullsteuersatz: der Vorteil beim Kauf
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand |
|---|---|---|
| Verbraucherzentrale | Solaranlage mieten: eine Alternative zum Kauf? | 23.07.2026 |
| ADAC | Solaranlage mieten: Vorteile, Nachteile und Kosten | 27.02.2026 |
| solaranlage-ratgeber.de | Photovoltaikanlage mieten, pachten, leasen | 30.05.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 12 Abs. 3 UStG | geltende Fassung |
Hinweis zu den Zahlen – Mehrere der ausgewerteten Quellen stammen von Unternehmen, die Photovoltaikanlagen verkaufen. Ihre Kostenvergleiche fallen deutlicher zugunsten des Kaufs aus als die der Verbraucherzentrale. Wir nennen die Spannen aller Quellen nebeneinander, statt sie zu mitteln.
Stand: 10. September 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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