Mietkauf: Raten zahlen, am Ende Eigentümer sein

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Beim Mietkauf zahlen Sie monatliche Raten, und am Ende der Laufzeit geht die Anlage in Ihr Eigentum über. Er liegt damit zwischen Miete und Kauf – und steht und fällt mit der Frage, ob der Eigentumsübergang tatsächlich vereinbart ist oder nur in Aussicht gestellt wird.

Was unterscheidet ihn von der Miete?

Der Eigentumsübergang am Ende. Bei einem reinen Mietmodell bleibt die Anlage dem Anbieter, und Sie stehen nach 20 Jahren vor der Wahl zwischen Rückbau und Restwertkauf. Beim Mietkauf ist der Übergang Vertragsbestandteil.

Beleg

Worauf es im Vertrag ankommt: ob der Eigentumsübergang zwingend vereinbart oder nur als Option ausgestaltet ist, zu welchem Restwert, und was passiert, wenn Sie das Haus vorher verkaufen. Formulierungen wie «kann übernommen werden» sind keine Zusage.

Wie sieht es steuerlich aus?

Beim Kauf einer Anlage bis 30 kWp an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Ob und wie er bei einem Mietkauf greift, hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab. Für Privatpersonen sind reine Mietraten in der Regel nicht absetzbar. Das ist eine Einzelfallfrage für Ihre Steuerberatung, nicht für einen Ratgeber.

Häufige Fragen

Ist Mietkauf günstiger als Miete?

Über die Gesamtlaufzeit meist ja, weil am Ende ein Vermögenswert steht. Gegenüber einem Kauf mit Kredit ist er in vielen Fällen trotzdem teurer.

Was ist ein realistischer Restwert?

Das steht im Vertrag oder eben nicht. Ohne beziffertes Ende ist die Kalkulation offen – und das ist der Punkt, an dem Angebote sich unterscheiden.

Was passiert bei Hausverkauf?

Der Vertrag muss übertragen oder abgelöst werden. Regelungen dazu gehören vor Vertragsschluss geprüft, weil sie den Verkauf erschweren können.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Verbraucherzentrale Solaranlage mieten: eine Alternative zum Kauf? 23.07.2026 29.08.2026
Bundesministerium der Justiz § 12 Abs. 3 UStG geltende Fassung 29.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

Profil: LinkedIn · Kontakt: team@sonne-24.de