Kleinunternehmerregelung: was seit dem Nullsteuersatz gilt
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Unternehmer mit geringen Umsätzen davon, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Für Betreiber kleiner Photovoltaikanlagen ist sie der Regelfall – seit der Nullsteuersatz gilt, hat sie allerdings viel von ihrer früheren Bedeutung verloren.
Warum war die Regelung früher so wichtig?
Vor 2023 fiel beim Kauf einer Photovoltaikanlage Umsatzsteuer an. Wer auf die Kleinunternehmerregelung verzichtete, konnte diese als Vorsteuer erstattet bekommen – musste dafür aber jahrelang Umsatzsteuer auf den eingespeisten und den selbst verbrauchten Strom abführen. Dieser Tausch war die klassische Abwägung.
Was sich geändert hat: Seit dem 1. Januar 2023 gilt nach § 12 Abs. 3 UStG ein Steuersatz von null Prozent für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp an Wohngebäuden. Wo keine Umsatzsteuer gezahlt wird, gibt es auch keine Vorsteuer zu erstatten. Der Hauptgrund für einen Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist damit für den Normalfall entfallen.
Was gilt heute?
Für die meisten Betreiber einer Dachanlage bis 30 kWp am Wohngebäude ist der Verbleib in der Kleinunternehmerregelung die einfachere und in der Regel günstigere Variante. Anders kann es liegen, wenn ohnehin ein Gewerbe besteht, wenn die Anlage größer ist oder wenn sie nicht an einem Wohngebäude sitzt.
Häufige Fragen
Muss ich mich für die Kleinunternehmerregelung entscheiden?
Sie greift, solange die Umsatzgrenzen eingehalten werden. Ein Verzicht ist möglich, bindet aber für mehrere Jahre. Welche Variante in Ihrem Fall günstiger ist, klären Sie mit Ihrem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung.
Verliere ich etwas, wenn ich Kleinunternehmer bleibe?
Seit dem Nullsteuersatz in aller Regel nicht. Es gibt beim Kauf keine Umsatzsteuer mehr, die erstattet werden könnte.
Gilt die Regelung auch für ein Balkonkraftwerk?
Die umsatzsteuerliche Einordnung folgt denselben Regeln. Praktisch stellt sich die Frage selten, weil Steckersolargeräte kaum Einspeiseerlöse erzeugen.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Nullsteuersatz: keine Umsatzsteuer auf die Anlage
- PV-Anlage Kosten: netto und brutto fallen zusammen
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 19 UStG | geltende Fassung | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 12 Abs. 3 UStG | geltende Fassung | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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