Förderfähige Kosten: nicht der Rechnungsbetrag

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Förderfähige Kosten sind der Teil der Ausgaben, auf den sich eine Förderung bezieht. Sie sind fast nie identisch mit dem Rechnungsbetrag – und der Unterschied entscheidet darüber, wie viel am Ende ankommt.

Was üblicherweise dazugehört und was nicht

Häufige Abgrenzungen
Meist förderfähig Meist nicht
Anschaffung der Technik Eigenleistung des Bauherrn
Montage und Installation Kosten vor Antragstellung
Planung, soweit vorgesehen Finanzierungskosten
Notwendiges Zubehör Betriebskosten nach Inbetriebnahme
Beleg

Die Rechnung, die überrascht: Wenn ein Programm 20 Prozent der förderfähigen Kosten zahlt und die förderfähigen Kosten nur zwei Drittel der Rechnung ausmachen, sind es bezogen auf den Gesamtpreis gut 13 Prozent. Beide Zahlen stimmen – nur beschreiben sie Verschiedenes. Fragen Sie deshalb nicht nach dem Fördersatz, sondern nach dem Betrag.

Was Sie belegen müssen

Rechnungen, aus denen die förderfähigen Positionen erkennbar sind. Eine Pauschalrechnung «Lieferung und Montage Photovoltaikanlage» kann Probleme machen, wenn die Richtlinie einzelne Positionen verlangt. Das gehört vor der Beauftragung geklärt.

Häufige Fragen

Zählt der Speicher zu den förderfähigen Kosten?

Je nach Programm. Manche fördern nur den Speicher, andere nur die Anlage, wieder andere beides.

Ist die Umsatzsteuer förderfähig?

Bei Anlagen mit Nullsteuersatz stellt sich die Frage kaum. Sonst hängt es von der Richtlinie ab.

Was, wenn ich selbst mitarbeite?

Eigenleistung ist in der Regel nicht förderfähig. Bei Photovoltaik ist sie ohnehin kaum möglich.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Bundeshaushaltsordnung, Zuwendungsrecht geltende Fassung 31.08.2026
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen geltende Fassung 31.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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