Wissen
Glossar zu den Fachbegriffen der Photovoltaik.
-
Elektrofachbetrieb: wer den Anschluss machen darf
Der Betrieb des Elektrotechniker-Handwerks verantwortet die AC-Seite der Anlage. Zwei Nachweise, die man nicht verwechseln sollte.
-
Installateurverzeichnis: der einzige harte Nachweis
Die Liste der vom Netzbetreiber zugelassenen Elektrofachbetriebe. Nur wer dort steht, darf anschließen und anmelden.
-
Räumlicher Zusammenhang: die Bedingung ohne Meterangabe
Voraussetzung der Stromsteuerbefreiung für Eigenverbrauch. Der Begriff ist gesetzlich nicht metrisch definiert und wird im Einzelfall bewertet.
-
Stromsteuer: 2,05 Cent, aber nicht auf Ihren Solarstrom
Die Verbrauchsteuer auf Strom beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde und trifft nur Netzstrom. Selbst verbrauchter Solarstrom ist nach § 9 StromStG befreit.
-
Inbetriebnahmeprotokoll: das Dokument mit dem Datum
Der ausführende Betrieb bestätigt damit Fertigstellung und Funktion. Das Dokument hält das Inbetriebnahmedatum fest, von dem alle Fristen laufen.
-
Solarteur: was der Begriff bedeutet und was nicht
Solarteur ist eine Sammelbezeichnung, keine geschützte Berufsbezeichnung. Entscheidend ist, wer den elektrischen Anschluss ausführen darf.
-
Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
Einnahmen und Entnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Der Eintrag grenzt die Vorschrift von der Umsatzsteuer ab.
-
Kleinunternehmerregelung: was seit dem Nullsteuersatz gilt
Die Regelung befreit von der Umsatzsteuer. Seit dem Nullsteuersatz für Anlagen bis 30 kWp hat der frühere Hauptgrund für einen Verzicht seine Grundlage verloren.
-
Freiflächenanlage: warum Leistung und Anzahl auseinanderfallen
Freiflächenanlagen stehen nicht auf Gebäuden und sind ein Vielfaches größer. Sie erklären die großen regionalen Unterschiede bei der durchschnittlichen Anlagengröße.
-
Zubau: was neu in Betrieb gegangen ist
Zubau zählt die Anlagen mit Inbetriebnahmedatum im jeweiligen Jahr. Die Quote zum Bestand zeigt, wo sich wirklich etwas bewegt.