Abschlagszahlung: Geld gegen Leistung

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistung. Sie unterscheidet sich von der Anzahlung darin, dass ihr etwas gegenübersteht: Wer einen Abschlag verlangt, hat einen Teil der Arbeit geleistet.

Anzahlung und Abschlag

Zwei verschiedene Dinge
Anzahlung Abschlagszahlung
Zeitpunkt vor jeder Leistung nach einem Leistungsabschnitt
Gegenwert keiner erbrachte Leistung
Risiko für Sie hoch begrenzt auf den Vorlauf
Üblich bei Photovoltaik für Materialbestellung für Montage und Anschluss
Beleg

Warum die Unterscheidung im Insolvenzfall alles ändert: Eine geleistete Anzahlung ohne Gegenleistung ist eine Forderung im Verfahren – mit meist geringer Quote. Ein Abschlag für bereits montierte Technik dagegen ist bezahlte Leistung, die auf Ihrem Dach liegt. Wer nach Baufortschritt zahlt, verliert im schlimmsten Fall die letzte Rate statt der halben Anlage.

Wie hoch sie sein sollten

Am Wert dessen, was tatsächlich erbracht wurde. Eine Zahlungsstaffel, die Zahlungen vor die Leistung zieht, verschiebt Risiko auf Sie – ohne dass dafür ein sachlicher Grund bestünde.

Häufige Fragen

Ist eine Anzahlung unüblich?

Nein, für Materialbestellungen ist sie verbreitet. Unüblich ist es, große Teile des Gesamtpreises vor jeder Leistung zu zahlen.

Muss ich einen Abschlag sofort zahlen?

Nach Fälligkeit und in der vereinbarten Höhe. Bei erkennbaren Mängeln kommt eine Zurückbehaltung in Betracht – das ist eine Frage für die Rechtsberatung.

Was, wenn der Betrieb mehr verlangt als vereinbart?

Dann gilt die Vereinbarung. Nachträge brauchen eine eigene Grundlage und sollten schriftlich sein.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch, Werkvertragsrecht geltende Fassung 31.08.2026
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch, Abschlagszahlungen geltende Fassung 31.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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