Abschlagszahlung: Geld gegen Leistung
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Eine Abschlagszahlung ist eine Teilzahlung für bereits erbrachte Leistung. Sie unterscheidet sich von der Anzahlung darin, dass ihr etwas gegenübersteht: Wer einen Abschlag verlangt, hat einen Teil der Arbeit geleistet.
Anzahlung und Abschlag
| Anzahlung | Abschlagszahlung | |
|---|---|---|
| Zeitpunkt | vor jeder Leistung | nach einem Leistungsabschnitt |
| Gegenwert | keiner | erbrachte Leistung |
| Risiko für Sie | hoch | begrenzt auf den Vorlauf |
| Üblich bei Photovoltaik | für Materialbestellung | für Montage und Anschluss |
Warum die Unterscheidung im Insolvenzfall alles ändert: Eine geleistete Anzahlung ohne Gegenleistung ist eine Forderung im Verfahren – mit meist geringer Quote. Ein Abschlag für bereits montierte Technik dagegen ist bezahlte Leistung, die auf Ihrem Dach liegt. Wer nach Baufortschritt zahlt, verliert im schlimmsten Fall die letzte Rate statt der halben Anlage.
Wie hoch sie sein sollten
Am Wert dessen, was tatsächlich erbracht wurde. Eine Zahlungsstaffel, die Zahlungen vor die Leistung zieht, verschiebt Risiko auf Sie – ohne dass dafür ein sachlicher Grund bestünde.
Häufige Fragen
Ist eine Anzahlung unüblich?
Nein, für Materialbestellungen ist sie verbreitet. Unüblich ist es, große Teile des Gesamtpreises vor jeder Leistung zu zahlen.
Muss ich einen Abschlag sofort zahlen?
Nach Fälligkeit und in der vereinbarten Höhe. Bei erkennbaren Mängeln kommt eine Zurückbehaltung in Betracht – das ist eine Frage für die Rechtsberatung.
Was, wenn der Betrieb mehr verlangt als vereinbart?
Dann gilt die Vereinbarung. Nachträge brauchen eine eigene Grundlage und sollten schriftlich sein.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Sicherheitseinbehalt: der Rest zum Schluss
- Abnahme: der Wendepunkt
- Insolvenzverfahren: warum die Reihenfolge zählt
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Bürgerliches Gesetzbuch, Werkvertragsrecht | geltende Fassung | 31.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | Bürgerliches Gesetzbuch, Abschlagszahlungen | geltende Fassung | 31.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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