Eigenleistung: wo der Spielraum endet

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Eigenleistung bezeichnet Arbeiten, die der Bauherr selbst ausführt. Bei einer Photovoltaikanlage ist der Spielraum dafür klein: Der elektrische Anschluss ist ausgeschlossen, und schon die Arbeit auf dem Dach berührt Fragen von Absturzsicherung und Gewährleistung.

Wo die Grenze verläuft

Was möglich ist und was nicht
Arbeit Eigenleistung
Anschluss an die Hausinstallation nein, nur eingetragener Elektrofachbetrieb
Arbeiten am Zählerschrank nein
Verbinden der DC-Leitungen nein, spannungsführend ohne Abschaltmöglichkeit
Modulmontage auf der Unterkonstruktion technisch möglich, aber folgenreich
Vorarbeiten, Material transportieren, aufräumen unproblematisch
Beleg

Der Punkt, der am häufigsten unterschätzt wird: Die Gleichstromseite ist nicht die harmlose Seite. Ein belichtetes Modul liefert Spannung, sobald Licht darauf fällt – es gibt keinen Schalter, der das abstellt. In Reihe geschaltete Module erreichen Spannungen, bei denen ein Fehler lebensgefährlich ist. Deshalb gehört auch die DC-Seite in Fachhände.

Was Eigenleistung mit der Gewährleistung macht

Sie teilt die Verantwortung auf. Wer selbst montiert und der Betrieb schließt nur an, kann sich bei einem Schaden am Dach nicht auf dessen Gewährleistung berufen. Betriebe lehnen geteilte Ausführung deshalb häufig ab – nicht aus Unwillen, sondern weil sie für fremde Vorarbeit nicht einstehen wollen.

Häufige Fragen

Darf ich die Module selbst montieren?

Technisch ja, praktisch selten sinnvoll. Absturzsicherung, Dachdichtigkeit und die Aufteilung der Gewährleistung sprechen dagegen.

Spare ich damit viel?

Weniger als erwartet. Der größte Kostenblock sind Material und Elektroarbeiten, nicht die Montagezeit.

Was ist mit einem Steckersolargerät?

Das ist der eine Fall, der für Eigenleistung gedacht ist: kein Eingriff in die feste Installation, Anschluss über eine Steckdose.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesministerium der Justiz Niederspannungsanschlussverordnung geltende Fassung 30.08.2026
Bundesministerium der Justiz Handwerksordnung, Anlage A geltende Fassung 30.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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