Anschlussbegehren: der erste Schritt beim Netzbetreiber
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Das Anschlussbegehren ist der Antrag beim Netzbetreiber, eine Erzeugungsanlage an sein Netz anschließen zu dürfen. Es steht am Anfang des Verfahrens, noch vor der Montage – und es wird üblicherweise vom Installationsbetrieb gestellt, nicht vom Betreiber.
Was darin steht
| Angabe | Woher sie kommt |
|---|---|
| Standort und Anschlussobjekt | Adresse, Zählernummer |
| Bruttoleistung der Module | Datenblatt |
| Wechselrichter mit Typ und Leistung | Datenblatt, Konformitätsnachweis |
| geplantes Inbetriebnahmedatum | Terminplanung des Betriebs |
| Speicher, falls vorhanden | Datenblatt |
| Angaben zum Errichter | Eintragung im Installateurverzeichnis |
Warum der Betrieb das macht: Nur ein im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers eingetragener Betrieb darf am Netz arbeiten und die Anlage anmelden. Wer ein Angebot prüft, sollte deshalb fragen, ob die Netzanmeldung enthalten ist – sie ist Teil der Leistung, aber nicht in jedem Angebot ausgewiesen.
Was danach passiert
Der Netzbetreiber prüft und erteilt die Zustimmung zum Anschluss, gegebenenfalls mit Auflagen. Erst danach wird montiert und angeschlossen. Nach der Fertigstellung folgt die Fertigmeldung, dann der Zählerwechsel und die Inbetriebsetzung.
Häufige Fragen
Kann ich das Anschlussbegehren selbst stellen?
Formal wird es über den eingetragenen Errichter eingereicht. Manche Netzbetreiber lassen eine Voranfrage durch den Betreiber zu, das ersetzt aber nicht die Anmeldung durch den Fachbetrieb.
Wie lange dauert die Prüfung?
Das ist je nach Netzbetreiber und Auslastung unterschiedlich. Fragen Sie den Betrieb nach der üblichen Dauer in Ihrem Netzgebiet und planen Sie sie ein.
Kann der Netzbetreiber ablehnen?
Er kann Auflagen machen oder Anpassungen verlangen, etwa am Anschlusspunkt. Eine vollständige Ablehnung ist bei üblichen Dachanlagen selten.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Netzbetreiber: Zuständigkeit und Aufgaben
- Installateurverzeichnis: wer anschließen darf
- Inbetriebnahme: das maßgebliche Datum
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Niederspannungsanschlussverordnung | geltende Fassung | 29.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | EEG 2023, Netzanschluss | geltende Fassung | 29.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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