Allgefahrendeckung: alles außer dem, was ausgeschlossen ist
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Die Allgefahrendeckung versichert alle Schäden, die nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind. Sie ist damit das Gegenstück zur Deckung benannter Gefahren, bei der nur das ersetzt wird, was in einer Liste steht. Für Photovoltaikanlagen ist sie die üblichere Bauart.
Warum die Umkehrung wichtig ist
Bei einer Liste benannter Gefahren müssen Sie im Schadensfall nachweisen, dass Ihr Schaden auf der Liste steht. Bei der Allgefahrendeckung muss der Versicherer nachweisen, dass ein Ausschluss greift. Diese Beweislastverteilung ist der eigentliche Unterschied – nicht die Zahl der abgedeckten Ereignisse.
Wo Sie hinschauen müssen: nicht auf die Werbeaussage «alle Gefahren», sondern auf den Ausschlusskatalog. Dort steht, was nicht ersetzt wird. Typische Ausschlüsse betreffen Verschleiß, Konstruktionsfehler, allmähliche Einwirkungen und Schäden, die unter eine Herstellergarantie fallen.
Was typischerweise erfasst ist
| Bereich | Beispiele |
|---|---|
| Naturereignisse | Sturm, Hagel, Blitz, Schneedruck |
| Feuer | Brand, Überspannung durch Blitzschlag |
| Fremdeinwirkung | Diebstahl, Vandalismus, Tierbiss |
| Technik | Bedienfehler, Kurzschluss, Materialfehler nach Garantieablauf |
Was in dieser Aufzählung fehlt und häufig gesondert vereinbart werden muss: der Ertragsausfall nach einem gedeckten Schaden.
Häufige Fragen
Ist die Anlage über die Wohngebäudeversicherung mitversichert?
Manche Verträge schließen Photovoltaikanlagen ein, andere nur gegen Zuschlag, wieder andere gar nicht. Fragen Sie schriftlich nach, bevor Sie eine eigene Police abschließen – doppelt versichert zu sein bringt nichts.
Deckt sie auch Schäden am Dach?
Das hängt vom Vertrag ab. Schäden am Gebäude selbst laufen in der Regel über die Wohngebäudeversicherung, Schäden an der Anlage über deren Police. Die Schnittstelle gehört geklärt.
Was ist mit Elementarschäden?
Überschwemmung, Rückstau und ähnliche Ereignisse sind häufig nicht automatisch enthalten und werden gesondert eingeschlossen. Prüfen Sie das, wenn Ihr Standort betroffen sein kann.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Ertragsausfall: der Schaden nach dem Schaden
- Gewährleistung: der Anspruch gegenüber dem Betrieb
- Wartungsvertrag: was er nicht ersetzt
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Versicherungsvertragsgesetz | geltende Fassung | 29.08.2026 |
| Verbraucherzentrale | Hinweise zu Photovoltaik und Versicherung | 2026 | 29.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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