Mietkauf: Raten zahlen, am Ende Eigentümer sein
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Beim Mietkauf zahlen Sie monatliche Raten, und am Ende der Laufzeit geht die Anlage in Ihr Eigentum über. Er liegt damit zwischen Miete und Kauf – und steht und fällt mit der Frage, ob der Eigentumsübergang tatsächlich vereinbart ist oder nur in Aussicht gestellt wird.
Was unterscheidet ihn von der Miete?
Der Eigentumsübergang am Ende. Bei einem reinen Mietmodell bleibt die Anlage dem Anbieter, und Sie stehen nach 20 Jahren vor der Wahl zwischen Rückbau und Restwertkauf. Beim Mietkauf ist der Übergang Vertragsbestandteil.
Worauf es im Vertrag ankommt: ob der Eigentumsübergang zwingend vereinbart oder nur als Option ausgestaltet ist, zu welchem Restwert, und was passiert, wenn Sie das Haus vorher verkaufen. Formulierungen wie «kann übernommen werden» sind keine Zusage.
Wie sieht es steuerlich aus?
Beim Kauf einer Anlage bis 30 kWp an Wohngebäuden gilt der Nullsteuersatz nach § 12 Abs. 3 UStG. Ob und wie er bei einem Mietkauf greift, hängt von der Ausgestaltung des Vertrags ab. Für Privatpersonen sind reine Mietraten in der Regel nicht absetzbar. Das ist eine Einzelfallfrage für Ihre Steuerberatung, nicht für einen Ratgeber.
Häufige Fragen
Ist Mietkauf günstiger als Miete?
Über die Gesamtlaufzeit meist ja, weil am Ende ein Vermögenswert steht. Gegenüber einem Kauf mit Kredit ist er in vielen Fällen trotzdem teurer.
Was ist ein realistischer Restwert?
Das steht im Vertrag oder eben nicht. Ohne beziffertes Ende ist die Kalkulation offen – und das ist der Punkt, an dem Angebote sich unterscheiden.
Was passiert bei Hausverkauf?
Der Vertrag muss übertragen oder abgelöst werden. Regelungen dazu gehören vor Vertragsschluss geprüft, weil sie den Verkauf erschweren können.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Contracting: wenn die Anlage einem anderen gehört
- Nullsteuersatz: was beim Kauf gilt
- PV-Anlage Kosten: der Vergleichswert
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Verbraucherzentrale | Solaranlage mieten: eine Alternative zum Kauf? | 23.07.2026 | 29.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | § 12 Abs. 3 UStG | geltende Fassung | 29.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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