Solarteur: was der Begriff bedeutet und was nicht

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Solarteur ist die verbreitete Bezeichnung für einen Betrieb, der Photovoltaikanlagen plant, montiert und in Betrieb nimmt. Sie ist keine geschützte Berufsbezeichnung: Wer sich so nennt, muss keine bestimmte Ausbildung nachweisen. Entscheidend ist, wer den elektrischen Anschluss ausführt.

Welches Gewerk ist zuständig?

Der Anschluss ans Hausnetz ist Elektroarbeit und gehört in die Hand eines eingetragenen Elektrofachbetriebs. Die Montage auf dem Dach berührt Dachdecker- und Zimmererarbeiten. Viele Betriebe decken beides ab oder arbeiten mit Partnern; entscheidend ist, dass der elektrische Teil von jemandem kommt, der ihn ausführen darf.

Beleg

Was Sie prüfen können: Eintragung des Betriebs in das Installateurverzeichnis des zuständigen Netzbetreibers. Ohne diese Eintragung darf der Betrieb die Anlage nicht ans Netz anschließen und nicht beim Netzbetreiber anmelden. Die Auskunft gibt der Netzbetreiber selbst.

Was gehört zum Leistungsumfang?

Planung und Auslegung, Materiallieferung, Montage der Unterkonstruktion und Module, DC- und AC-Verkabelung, Anschluss und Inbetriebnahme, Anmeldung beim Netzbetreiber sowie das Inbetriebnahmeprotokoll. Die Registrierung im Marktstammdatenregister bleibt dagegen Aufgabe des Betreibers, auch wenn viele Betriebe sie als Service anbieten.

Häufige Fragen

Ist Solarteur ein Ausbildungsberuf?

Nein. Es ist eine Sammelbezeichnung, keine geschützte Berufsbezeichnung. Es gibt Weiterbildungen mit diesem Titel, aber keine bundeseinheitliche Ausbildung.

Darf jeder Betrieb eine Anlage anschließen?

Nein. Der Anschluss ans Netz setzt die Eintragung im Installateurverzeichnis des Netzbetreibers voraus. Fragen Sie danach, bevor Sie beauftragen.

Muss der Solarteur die Anlage im Register anmelden?

Er darf, verpflichtet ist der Betreiber. Lassen Sie sich nach Abschluss die MaStR-Nummer aushändigen, wenn Sie die Registrierung abgeben.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
Bundesnetzagentur Marktstammdatenregister 27.08.2026 27.08.2026
Bundesministerium der Justiz Niederspannungsanschlussverordnung geltende Fassung 27.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

Profil: LinkedIn · Kontakt: team@sonne-24.de