Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Die Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG stellt Einnahmen und Entnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen von der Einkommensteuer frei. Sie gilt seit 2022 rückwirkend und ist von der umsatzsteuerlichen Frage rund um den Nullsteuersatz zu trennen.
Was ist befreit?
Erfasst sind Einnahmen aus der Einspeisung und die Entnahme für den eigenen Verbrauch. Die Befreiung knüpft an Leistungsgrenzen je Gebäude und an die Gebäudeart an. Für die klassische Dachanlage auf einem Einfamilienhaus greift sie im Regelfall.
Zwei Ebenen, die oft verwechselt werden: § 3 Nr. 72 EStG betrifft die Einkommensteuer auf Erträge aus dem Betrieb der Anlage. § 12 Abs. 3 UStG betrifft die Umsatzsteuer auf Kauf und Installation. Die beiden Vorschriften gelten unabhängig voneinander und haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Was folgt daraus praktisch?
Wer nur eine begünstigte Anlage betreibt und sonst keine gewerbliche Tätigkeit hat, muss die Erträge nicht in der Einkommensteuererklärung angeben. Ob darüber hinaus eine Anzeige beim Finanzamt nötig ist, wird in den Quellen unterschiedlich beantwortet – dazu mehr im Ratgeber zum Finanzamt.
Häufige Fragen
Gilt die Befreiung automatisch?
Sie ist gesetzlich angeordnet und muss nicht beantragt werden. Ob Ihre Anlage die Voraussetzungen erfüllt, hängt von Leistung und Gebäudeart ab.
Darf ich dann noch Kosten absetzen?
Sind die Einnahmen steuerfrei, entfällt in der Regel auch der Abzug der damit zusammenhängenden Ausgaben. Das ist eine Einzelfallfrage für Ihre Steuerberatung.
Was gilt bei mehreren Anlagen?
Die Vorschrift arbeitet mit Obergrenzen je Steuerpflichtigem. Wer mehrere Anlagen betreibt, sollte die Summe prüfen lassen.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | § 3 Nr. 72 EStG | geltende Fassung | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Finanzen | Schreiben zur Anwendung | 12.06.2023 | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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