Solarpaket I: was sich für Betreiber geändert hat
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Das Solarpaket I ist ein Gesetzespaket, das den Ausbau der Photovoltaik in Deutschland vereinfachen soll. Für Privathaushalte am spürbarsten: Steckersolargeräte müssen nicht mehr zusätzlich beim Netzbetreiber angemeldet werden, die Registrierung im Marktstammdatenregister genügt.
Was hat sich geändert?
Das Paket bündelt mehrere Erleichterungen. Für Steckersolargeräte entfiel die doppelte Anmeldung; zuständig ist seither allein die Bundesnetzagentur über das Register. Daneben enthält es Regelungen zu Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung.
Praktische Folge für Steckersolargeräte: eine Meldung statt zweier. Die Bundesnetzagentur hat dafür zum 1. April 2024 eine vereinfachte Eingabemaske eingeführt. Wer vorher installiert hat, war zusätzlich gegenüber dem Netzbetreiber meldepflichtig.
Was bleibt unverändert?
Die Registrierungspflicht selbst. Sie folgt aus der Marktstammdatenregisterverordnung und gilt unabhängig von Größe und Bauart, auch für Steckersolargeräte. Ebenfalls unverändert: die Monatsfrist ab Inbetriebnahme.
Häufige Fragen
Muss ich mein Balkonkraftwerk noch beim Netzbetreiber melden?
Nein. Seit dem Solarpaket I genügt die Registrierung im Marktstammdatenregister. Der Netzbetreiber wird von dort informiert.
Gilt das auch für Dachanlagen?
Nein. Für fest installierte Anlagen bleibt der Netzanschlussvorgang beim Netzbetreiber bestehen. Die Erleichterung betrifft Steckersolargeräte.
Wo finde ich den Gesetzestext?
Die Änderungen sind in das EEG und begleitende Verordnungen eingearbeitet. Maßgeblich ist immer die geltende Fassung, nicht die Paketbezeichnung.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesnetzagentur | Marktstammdatenregister, Hinweise zu Steckersolargeräten | 01.04.2024 | 27.08.2026 |
| Bundesministerium der Justiz | EEG in der geltenden Fassung | geltende Fassung | 27.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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