Wissen
Glossar zu den Fachbegriffen der Photovoltaik.
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Zählerschrank: der versteckte Kostenblock
Der Verteilerkasten mit Zähler und Hauptsicherungen. Bei Photovoltaik oft der Punkt, an dem unerwartete Kosten entstehen.
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Jahresertrag: was die Anlage tatsächlich erzeugt
Die tatsächlich erzeugte Strommenge eines Jahres. Abgrenzung zur Nennleistung und wie eine belastbare Prognose entsteht.
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Ausrichtung und Dachneigung: was sie wirklich ausmachen
Himmelsrichtung und Winkel bestimmen zusammen, wie viel Sonnenlicht die Module aufnehmen. Süd mit 30 Grad ist der Bestwert, aber nicht die einzige sinnvolle Lage.
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Elektrofachbetrieb: wer den Anschluss machen darf
Der Betrieb des Elektrotechniker-Handwerks verantwortet die AC-Seite der Anlage. Zwei Nachweise, die man nicht verwechseln sollte.
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Installateurverzeichnis: der einzige harte Nachweis
Die Liste der vom Netzbetreiber zugelassenen Elektrofachbetriebe. Nur wer dort steht, darf anschließen und anmelden.
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Räumlicher Zusammenhang: die Bedingung ohne Meterangabe
Voraussetzung der Stromsteuerbefreiung für Eigenverbrauch. Der Begriff ist gesetzlich nicht metrisch definiert und wird im Einzelfall bewertet.
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Stromsteuer: 2,05 Cent, aber nicht auf Ihren Solarstrom
Die Verbrauchsteuer auf Strom beträgt 2,05 Cent je Kilowattstunde und trifft nur Netzstrom. Selbst verbrauchter Solarstrom ist nach § 9 StromStG befreit.
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Inbetriebnahmeprotokoll: das Dokument mit dem Datum
Der ausführende Betrieb bestätigt damit Fertigstellung und Funktion. Das Dokument hält das Inbetriebnahmedatum fest, von dem alle Fristen laufen.
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Solarteur: was der Begriff bedeutet und was nicht
Solarteur ist eine Sammelbezeichnung, keine geschützte Berufsbezeichnung. Entscheidend ist, wer den elektrischen Anschluss ausführen darf.
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Einkommensteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
Einnahmen und Entnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen sind von der Einkommensteuer befreit. Der Eintrag grenzt die Vorschrift von der Umsatzsteuer ab.