Degression: warum neue Anlagen weniger bekommen
Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026
Degression bezeichnet die planmäßige Absenkung der Einspeisevergütung für neue Anlagen. Wer heute in Betrieb geht, bekommt einen niedrigeren Satz als jemand, der vor einem Jahr angeschlossen hat – wobei der einmal festgelegte Satz für die gesamte Vergütungsdauer gleich bleibt.
Wen sie betrifft
Nur Anlagen, die neu in Betrieb gehen. Für eine bestehende Anlage ändert sich nichts: Ihr Satz wurde bei der Inbetriebnahme festgelegt und gilt zwanzig Jahre plus das Inbetriebnahmejahr. Die Degression ist also kein schleichender Verlust, sondern eine Frage des Zeitpunkts.
Was das für die Entscheidung bedeutet: Wer wartet, bekommt tendenziell einen niedrigeren Satz. Wer sich hetzen lässt, riskiert dagegen ein schlechtes Angebot oder einen übersehenen Mangel am Dach. Der Unterschied von einem halben Jahr Degression fällt gegenüber einem falsch geplanten Dach kaum ins Gewicht – Zeitdruck im Verkaufsgespräch ist deshalb selten sachlich begründet. Ähnlich hilfreich ist auch in diesem Beitrag für den Überblick beim Kauf und Gebrauch eines Kinderwagens.
Warum die Sätze so stark gefallen sind
Weil die Anlagenpreise gefallen sind. Die Vergütung sollte eine angemessene Rendite ermöglichen, nicht einen festen Betrag garantieren. Mit sinkenden Modulpreisen sank auch der Satz – von zweistelligen Cent-Beträgen in den Anfangsjahren auf die heutigen einstelligen Werte bei Teileinspeisung.
Häufige Fragen
Sinkt meine Vergütung mit der Zeit?
Nein. Ihr Satz bleibt über die Vergütungsdauer konstant. Die Degression betrifft nur Anlagen, die später in Betrieb gehen.
Wie oft wird abgesenkt?
Die Sätze werden regelmäßig fortgeschrieben und von der Bundesnetzagentur veröffentlicht. Maßgeblich ist der Satz zum Zeitpunkt Ihrer Inbetriebnahme.
Lohnt es sich, deshalb schnell zu bauen?
Nur, wenn ohnehin alles geklärt ist. Eine überstürzt geplante Anlage kostet mehr, als ein halbes Jahr Degression ausmacht.
Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt
- Einspeisevergütung: aktuelle Sätze
- Inbetriebnahme: der maßgebliche Zeitpunkt
- Volleinspeisung oder Teileinspeisung
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | EEG 2023, Vergütungssätze | geltende Fassung | 29.08.2026 |
| Bundesnetzagentur | Veröffentlichte Fördersätze | 01.08.2026 | 29.08.2026 |
Stand: 27. August 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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