Ortstermin vor der PV-Anlage: acht Punkte, die geklärt sein müssen

Lesezeit: 5 Minuten · Stand: 2026-09-16

Der Ortstermin ist der Moment, in dem sich seriöse von schnellen Angeboten trennen. Wer ohne Dachbesichtigung eine Anlagengröße nennt und einen Ertrag verspricht, rät. Dieser Beitrag listet die acht Punkte, die ein Betrieb vor Ort geklärt haben muss, und die Fragen, die Sie stellen sollten, während er da ist.

Ortstermin vor der Photovoltaikanlage: acht Punkte zum Prüfen
Wer nicht aufs Dach schaut, kann keine Anlage planen.
Kurz erklärt

Ein belastbares Angebot setzt einen Ortstermin voraus. Geprüft werden müssen Dachfläche und Ausrichtung, Zustand der Eindeckung, Statik, Verschattung, Zählerschrank, Leitungsweg, Stellplatz für den Wechselrichter und der Zugang für die Montage. Fehlt einer dieser Punkte, fehlt die Grundlage für Preis und Ertragsprognose.

Die wichtigsten Fakten
  • Ein Angebot ohne Ortstermin ist eine Schätzung, keine Planung
  • Kritisch ist selten das Gewicht, sondern die Befestigung gegen Windsog
  • Der Zählerschrank ist der häufigste Nachtrag bei Bestandsgebäuden
  • Verschattung wirkt stärker, als die verschattete Fläche vermuten lässt
  • Das Alter der Dacheindeckung entscheidet über die richtige Reihenfolge
  • Fragen Sie nach dem Protokoll: Was besprochen wurde, gehört ins Angebot

Acht Punkte, die vor Ort geklärt werden

Was der Betrieb prüfen muss
Punkt Warum Wenn es fehlt
Dachfläche und Ausrichtung bestimmt Anlagengröße und Ertrag Anlagengröße bleibt geraten
Zustand der Eindeckung Sanierung vor oder nach der Montage Anlage muss später abgebaut werden
Statik und Unterkonstruktion Tragfähigkeit und Windsog Befestigung nicht belastbar geplant
Verschattung Bäume, Gauben, Nachbargebäude, Kamin Ertragsprognose zu hoch
Zählerschrank Platz und Zustand für den Anschluss Nachtrag im vierstelligen Bereich
Leitungsweg Strecke vom Dach zum Wechselrichter Aufwand und Kosten unklar
Standort des Wechselrichters kühl, trocken, zugänglich kürzere Lebensdauer
Zugang für die Montage Gerüst, Kran, Anfahrt Gerüstkosten kommen als Nachtrag
Beleg

Der Punkt mit dem größten finanziellen Hebel ist der zweite. Wenn die Dacheindeckung in fünf bis zehn Jahren fällig ist, muss die Anlage dafür wieder herunter – Abbau, Zwischenlagerung und Neumontage kosten einen erheblichen Teil dessen, was die Anlage gekostet hat. Ein Betrieb, der danach nicht fragt, plant für heute und nicht für zwanzig Jahre.

Was Sie fragen sollten, während er da ist

Sechs Fragen für den Ortstermin

  1. Welche Bruttoleistung passt aufs Dach, und warum nicht mehr? Die Antwort zeigt, ob Randabstände, Gauben und Verschattung berücksichtigt wurden.
  2. Wie alt ist die Eindeckung, und wie lange hält sie noch? Wenn er das nicht einschätzen kann, holen Sie einen Dachdecker dazu.
  3. Muss der Zählerschrank getauscht werden? Und wenn ja, steht das als eigene Position im Angebot.
  4. Wohin kommt der Wechselrichter? Nicht in den heißen Dachboden, wenn es vermeidbar ist.
  5. Wer führt die Elektroarbeiten aus? Der Betrieb selbst oder ein Nachunternehmer – und steht der im Installateurverzeichnis?
  6. Was ist beim Gerüst vorgesehen? Die Position fehlt in Angeboten am häufigsten.

Wann Sie skeptisch werden sollten

Kein Ortstermin angeboten. Eine Planung per Satellitenbild und Telefonat ist für ein erstes Gespräch in Ordnung, für ein verbindliches Angebot nicht.

Ertragsprognose ohne Dachbesichtigung. Ohne Kenntnis von Neigung, Ausrichtung und Verschattung ist jede Zahl geraten. Belastbar wird sie erst mit einer standortbezogenen Rechnung.

Niemand geht aufs Dach oder in den Dachboden. Statik und Leitungsweg lassen sich von der Straße aus nicht beurteilen.

Der Termin dauert zwanzig Minuten und endet mit einem Vertrag. Ein Angebot, das nur heute gilt, ist im Handwerk unüblich.

Wie Sie sich vorbereiten

Vier Dinge, die Sie bereitlegen

  1. Die letzte Stromrechnung. Jahresverbrauch und Arbeitspreis sind die Grundlage für die Frage, wie viel Eigenverbrauch möglich ist.
  2. Unterlagen zum Dach. Baujahr, letzte Sanierung, falls vorhanden Grundriss oder Dachaufsicht.
  3. Zugang zum Zählerschrank und zum Dachboden. Beides wird gebraucht.
  4. Eine Liste dessen, was dazukommen soll. Wärmepumpe, Wallbox, Speicher – das verändert die sinnvolle Anlagengröße erheblich.

Was nach dem Termin kommen muss

Ein schriftliches Angebot, in dem sich der Termin wiederfindet: die besprochene Anlagengröße, die Positionen, die vor Ort als nötig erkannt wurden, und die Punkte, die noch offen sind. Wenn im Angebot nichts von dem steht, was Sie besprochen haben, war der Termin eine Verkaufsveranstaltung.

Was danach zu prüfen ist, steht im Beitrag zu den vier Prüfpunkten vor der Beauftragung.

Häufige Fragen

Ist ein Ortstermin kostenpflichtig?

In der Regel nicht. Betriebe kalkulieren ihn als Teil der Akquise. Wenn eine Gebühr verlangt wird, sollte sie bei Auftragserteilung angerechnet werden.

Wie lange dauert ein Ortstermin?

Für ein Einfamilienhaus üblicherweise eine Stunde oder mehr, wenn Dach, Dachboden und Zählerschrank angesehen werden. Zwanzig Minuten reichen nicht.

Muss jemand aufs Dach steigen?

Nicht zwingend, aber jemand muss es sehen – vom Dachboden, mit Leiter oder mit Drohne. Eine Beurteilung vom Boden aus ist zu wenig.

Kann ich mehrere Betriebe gleichzeitig kommen lassen?

Besser nacheinander. Sie wollen vergleichen, was jeder von sich aus prüft und vorschlägt.

Was, wenn die Betriebe unterschiedliche Anlagengrößen vorschlagen?

Dann fragen Sie nach dem Grund. Unterschiede bei Randabständen und Verschattungsannahmen sind nachvollziehbar, Unterschiede ohne Begründung nicht.

Brauche ich vorher ein Statikgutachten?

Meist nicht. Ob eines nötig ist, beurteilt der Betrieb am Objekt. Bei älteren Dachstühlen oder Flachdächern mit Ballastierung ist die Wahrscheinlichkeit höher.

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Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand
Bundesministerium der Justiz Musterbauordnung, Standsicherheit geltende Fassung
Bundesministerium der Justiz Niederspannungsanschlussverordnung geltende Fassung
Fraunhofer ISE Photovoltaics Report, Systemtechnik 14.07.2026

Stand: 16. September 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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