Photovoltaikversicherung: erst prüfen, dann abschließen
Eine Photovoltaikversicherung wird meist zusammen mit der Anlage verkauft, und meist ohne die Frage, ob sie überhaupt nötig ist. Die ehrliche Antwort: manchmal ja, oft nein – und die erste Prüfung kostet nichts, weil sie in Ihrem bestehenden Vertrag stattfindet. Dieser Beitrag zeigt, was zuerst zu klären ist, welche Bausteine es gibt und wo die Ausschlüsse sitzen.

Erster Schritt ist immer die Wohngebäudeversicherung: Viele Verträge schließen Photovoltaikanlagen ein oder tun es gegen Zuschlag. Erst wenn das geklärt ist, lohnt der Blick auf eine eigene Police. Deren Kern ist die Allgefahrendeckung – versichert ist, was nicht ausgeschlossen ist. Der Ertragsausfall ist fast immer ein eigener Baustein mit eigener Karenzzeit.
- Erste Prüfung: Ist die Anlage über die Wohngebäudeversicherung gedeckt?
- Kern einer eigenen Police ist die Allgefahrendeckung
- Der Ausschlusskatalog ist wichtiger als die Aufzählung der Gefahren
- Ertragsausfall ist meist ein eigener Baustein, oft mit Karenzzeit
- Verschleiß und Garantiefälle sind regelmäßig ausgeschlossen
- Doppelte Versicherung bringt keine doppelte Leistung
Was Sie zuerst prüfen sollten
Drei Schritte, bevor Sie etwas abschließen
- Wohngebäudeversicherung anfragen. Schriftlich, mit Angabe der Anlagengröße und der Bauform. Fragen Sie ausdrücklich, ob die Anlage eingeschlossen ist, unter welchen Bedingungen und ob ein Zuschlag anfällt.
- Antwort schriftlich sichern. Eine telefonische Zusage nützt im Schadensfall wenig. Legen Sie die Auskunft zu Inbetriebnahmeprotokoll und Einspeisevertrag.
- Erst dann vergleichen. Wenn die Anlage gedeckt ist, brauchen Sie in der Regel keine zweite Police. Ist sie es nicht, wissen Sie jetzt genau, was fehlt.
Warum diese Reihenfolge Geld spart: Doppelte Versicherung führt nicht zu doppelter Leistung. Wer eine eigene Police abschließt, obwohl die Anlage über das Gebäude gedeckt ist, zahlt zweimal für denselben Schutz – und muss im Schadensfall trotzdem klären, welcher Vertrag greift.
Welche Bausteine gibt es?
| Baustein | Was er abdeckt | Anmerkung |
|---|---|---|
| Allgefahrendeckung | Sachschäden an der Anlage | Kern der Police, Ausschlusskatalog lesen |
| Ertragsausfall | entgangener Strom nach gedecktem Schaden | eigener Baustein, oft mit Karenzzeit |
| Elementarschäden | Überschwemmung, Rückstau, Erdrutsch | häufig gesondert einzuschließen |
| Betreiberhaftpflicht | Schäden Dritter durch die Anlage | prüfen, ob die Privathaftpflicht das abdeckt |
| Diebstahl und Vandalismus | entwendete oder beschädigte Bauteile | bei Freiflächen relevanter als auf dem Dach |
Nicht jeder Baustein lohnt für jede Anlage. Eine Aufdachanlage auf einem Wohnhaus in einer ruhigen Lage braucht andere Deckungen als eine Freiflächenanlage am Ortsrand.
Wo die Ausschlüsse sitzen
Im Kleingedruckten, und zwar systematisch an denselben Stellen. Verschleiß ist regelmäßig ausgeschlossen – die normale Alterung der Module ist kein Versicherungsfall. Garantiefälle ebenso: Was der Hersteller ersetzen muss, ersetzt der Versicherer nicht.
Dazu kommen allmähliche Einwirkungen und Konstruktions- oder Montagefehler. Gerade der letzte Punkt ist heikel: Ein Schaden durch unsachgemäße Montage ist kein Versicherungsfall, sondern ein Fall für die Gewährleistung gegenüber dem ausführenden Betrieb.
Die drei Ebenen, die man auseinanderhalten muss: Der Betrieb haftet für Mängel seiner Leistung. Der Hersteller steht für seine Bauteile ein, soweit er es zugesagt hat. Der Versicherer zahlt bei Schäden von außen. Wer im Schadensfall an der falschen Stelle anfragt, verliert Zeit – und manchmal Fristen.
Wann lohnt sich eine eigene Police?
Wenn die Wohngebäudeversicherung die Anlage nicht einschließt und ein Totalschaden Sie wirtschaftlich treffen würde. Bei einer Anlage im mittleren fünfstelligen Bereich ist das eine andere Rechnung als bei einem Balkonkraftwerk.
Ebenfalls dafür spricht ein Standort mit erhöhtem Risiko: Hagelzonen, exponierte Lagen, Freiflächen. Dagegen spricht, wenn die Prämie in einem Bereich liegt, in dem sie über zwanzig Jahre einen spürbaren Teil des Anlagenpreises ausmacht – rechnen Sie das aus, bevor Sie unterschreiben.
Hinweis zu Prämien – Zu den Kosten einer Photovoltaikversicherung liegen uns keine unabhängigen Erhebungen vor. Die Angaben der Anbieter schwanken erheblich und hängen von Anlagengröße, Standort, Selbstbeteiligung und gewählten Bausteinen ab. Deshalb nennen wir hier keine Spanne. sonne-24.de vermittelt keine Versicherungen und erteilt keine Versicherungsberatung.
Was im Schadensfall zu tun ist
Fünf Schritte
- Sichern und dokumentieren. Fotos vor jeder Aufräumarbeit, mit Datum.
- Schaden melden. Unverzüglich, an den richtigen Adressaten – Versicherer, Betrieb oder Hersteller, je nach Ursache.
- Anlage sichern lassen. Durch einen Elektrofachbetrieb, nicht selbst. Eine beschädigte Anlage kann unter Spannung stehen.
- Unterlagen bereithalten. Inbetriebnahmeprotokoll, Datenblätter, Rechnungen, Wartungsprotokolle.
- Ertragsausfall dokumentieren. Erträge vor und nach dem Schaden aus der Überwachungsanwendung sichern, solange sie verfügbar sind.
Häufige Fragen
Brauche ich eine eigene Photovoltaikversicherung?
Nur, wenn die Anlage nicht bereits über die Wohngebäudeversicherung gedeckt ist. Diese Frage sollten Sie schriftlich klären, bevor Sie eine zweite Police abschließen.
Was kostet eine Photovoltaikversicherung?
Das hängt von Anlagengröße, Standort, Selbstbeteiligung und Bausteinen ab. Unabhängige Erhebungen zu Prämien liegen uns nicht vor, deshalb nennen wir hier keine Spanne.
Ist der Ertragsausfall automatisch versichert?
In der Regel nicht. Er ist meist ein eigener Baustein und greift häufig nur nach einem gedeckten Sachschaden, oft erst nach einer Karenzzeit.
Zahlt die Versicherung bei einem defekten Wechselrichter?
Wenn eine äußere Ursache vorliegt, etwa Überspannung nach Blitzschlag, in der Regel ja. Bei einem Ausfall ohne äußere Ursache ist zuerst die Herstellergarantie zu prüfen.
Deckt die Versicherung Montagefehler ab?
Regelmäßig nicht. Dafür haftet der ausführende Betrieb im Rahmen der Gewährleistung.
Was ist mit Hagelschäden an den Modulen?
Hagel gehört zu den Ereignissen, die üblicherweise gedeckt sind, sofern kein Ausschluss greift. Prüfen Sie die Bedingungen, wenn Sie in einer Hagelzone wohnen.
Weiterführende Beiträge
- Allgefahrendeckung: alles außer dem, was ausgeschlossen ist
- Ertragsausfall: der Schaden nach dem Schaden
- Gewährleistung und Garantie: wer wofür geradesteht
- Wartungsvertrag: was darin stehen muss
Quellen
| Quelle | Dokument | Stand |
|---|---|---|
| Bundesministerium der Justiz | Versicherungsvertragsgesetz | geltende Fassung |
| Bundesministerium der Justiz | Bürgerliches Gesetzbuch, Gewährleistung | geltende Fassung |
| Fraunhofer ISE | Photovoltaics Report, Systemtechnik | 14.07.2026 |
Stand: 14. September 2026
Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.
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