Tilgungsfreie Anlaufjahre: Entlastung mit Preisschild

Lesezeit: 4 Minuten · Stand: 27. August 2026

Kurz erklärt

Tilgungsfreie Anlaufjahre sind Jahre zu Beginn eines Darlehens, in denen nur Zinsen gezahlt werden und noch nicht getilgt wird. Sie entlasten die ersten Jahre – und erhöhen die Zinskosten über die Gesamtlaufzeit, weil die Schuld länger in voller Höhe steht.

Was sie bewirken

Die monatliche Belastung sinkt am Anfang deutlich. Bei einer Photovoltaikanlage kann das sinnvoll sein, solange andere Ausgaben rund um Hausbau oder Sanierung anstehen. Der Preis dafür ist eine höhere Zinssumme insgesamt.

Beleg

Die Rechnung, die man einmal machen sollte: Wer fünf Jahre nur Zinsen zahlt, zahlt fünf Jahre lang Zinsen auf den vollen Kreditbetrag. Bei fünfstelligen Summen und mehrjähriger Laufzeit summiert sich das auf einen vierstelligen Betrag. Lassen Sie sich beide Varianten von der Bank durchrechnen, mit und ohne Anlaufjahre.

Wann sie sich lohnen

Wenn die Liquidität in den ersten Jahren knapp ist oder wenn die Anlage erst Erträge aufbauen muss. Wenn Sie die Rate ohnehin tragen können, sind sie ein teurer Komfort.

Häufige Fragen

Kann ich trotzdem sondertilgen?

Das hängt vom Vertrag ab. Sondertilgungsrechte sind ein eigener Verhandlungspunkt und nicht selbstverständlich enthalten.

Verlängert sich die Laufzeit dadurch?

In der Regel nicht – die Anlaufjahre liegen innerhalb der vereinbarten Laufzeit. Die Tilgung verteilt sich danach auf weniger Jahre, die Rate steigt entsprechend.

Sind sie bei Förderkrediten üblich?

Ja, viele Förderprogramme bieten sie an. Ob sie sinnvoll sind, ist eine Frage Ihrer Liquidität, nicht des Programms.

Wo der Begriff auf sonne-24.de vorkommt

Quellen

Verwendete Quellen mit Stand und Abrufdatum
Quelle Dokument Stand Abgerufen
KfW Programm 270, Erneuerbare Energien Standard laufend 29.08.2026
Bundesministerium der Justiz Bürgerliches Gesetzbuch, Darlehensrecht geltende Fassung 29.08.2026

Stand: 27. August 2026

Über den Autor

Maik Möhring ist Herausgeber von sonne-24.de. Er bereitet öffentlich zugängliche Register- und Behördendaten so auf, dass Verbraucherinnen und Verbraucher damit konkrete Entscheidungen treffen können, und verantwortet die Quellenprüfung jedes Beitrags.

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